Bielefeld: Arglistige Täuschung des Franchisegebers über nicht vorhandene Leistungen
Das Amgericht Bielefeld hate einen Franchisegeber dazu verpflichtet die bereits gezahlten Franchisegebühren zurückzuzahlen, da er den Franchisenehmer duch die Vorgabe falscher tatsachen getäuscht hatte.