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Bielefeld: Arglistige Täuschung des Franchisegebers über nicht vorhandene Leistungen

Das Landgericht Bielefeld hat im Fall der arglistigenn Täuschung eines Franchisegebers einen Hinweisbeschluss erlassen..
02.09.13

Das Amgericht Bielefeld hate einen Franchisegeber dazu verpflichtet die bereits gezahlten Franchisegebühren zurückzuzahlen, da er den Franchisenehmer duch die Vorgabe falscher tatsachen getäuscht hatte.