Gericht kippt Kündigung vom "Contact Center Manager"
Englische Begriffe und Jobtitel sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln - sogar vor Arbeitsrichtern wird darum gestritten. Unterzeichnet zum Beispiel der "Contact Center Manager" eines Unternehmens die Kündigung eines Mitarbeiters, der über keine Englischkenntnisse verfügt, ist der Rauswurf unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az.: 2 Sa 290/11).
Was macht ein "Contact Center Manager"?
Im konkreten Fall hatte im März 2011 ein Telefondienstleister eine Frau entlassen, die seit September 2009 im Telefonservice der Firma tätig war. Die Kündigung war unterschrieben vom "Contact Center Manager", dem Niederlassungsleiter des Betriebs. Unter dem Arbeitsvertrag der Beschäftigten hingegen standen Name und Funktion des "Facility Directors".
Die Entlassene wehrte sich gegen ihren Rauswurf vor dem Arbeitsgericht Rostock. Sie sei des Englischen nicht mächtig und wisse weder, was ein "Contact Center Manager" sei, noch ob dieser die Berechtigung habe, eine Kündigung auszusprechen. Die Rostocker Richter gaben ihrer Klage statt (Az.: 2 Ca 409/11). Es sei nicht ersichtlich, dass im deutschsprachigen Raum mit diesem Begriff das Kündigungsrecht verbunden ist.
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