Strafanzeige gegen Schweizer Call Center
Seit dem 1. April 2012 ist das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, das unter anderem vorsieht, dass sogenannte Kaltanrufe auf Nummern mit einem Sterneintrag verboten sind. Wie nun Callnet.ch, der Verband der schweizerischen Contact Center, in einer Mitteilung schreibt, halten sich längst nicht alle Telemarketing-Agenturen an die neuen Regeln. Seit dem 1. April seien gegen 2000 Beschwerden bei Konsumentenschutzorganisationen eingegangen, und ebendiese Konsumentenschutzorganisationen bereiten nun Strafanzeigen gegen 22 Contact Center bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften vor, wie verschiedene Medien – unter anderem "Der Bund" – Anfang Juni bereits berichteten.
Gemäss dem Verband Callnet.ch sei aber keine der angezeigten Firmen Mitglied bei Callnet. Gemäss Raphael Raetzo, bei Callnet.ch für
Information & Kommunikation zuständig, handelt es sich beim Gros der angezeigten Firmen um Schweizer Unternehmen. Man wolle sich aber klar von diesen Firmen distanzieren, und man unterstütze das revidierte UWG, so Raetzo. Firmen, die sich nicht daran halten würden, drohe eine saftige Geldstrafe.
Gleichzeitig lässt der Verband auch verlauten, dass das Gesetz in einigen Punkten weiter Klarheit vermissen lasse. "Callnet.ch hat dafür eine Expertengruppe aufgestellt, welche Spezialisten von Unternehmen aus verschiedenen Branchen beinhaltet." Die Expertengruppe werde die Mitglieder von Callnet.ch kontinuierlich über die Tätigkeiten und über Erreichtes informieren und in den nächsten Wochen Handlungsempfehlungen für die Branche erarbeiten.