Bundesarbeitsgericht weist Klage wegen Altersdiskriminierung zurück
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Donnerstag eine Klage wegen mutmaßlicher Altersdiskriminierung zurückgewiesen. In einer weiteren Entscheidung hob das Erfurter Gericht ein Urteil wegen Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft auf und verwies den Fall an das zuständige Landesarbeitsgericht zurück.
Im Fall der mutmaßlichen Altersdiskriminierung hat die Klägerin dem Gericht zufolge ihre Rechtsansprüche nach einer Absage auf eine Bewerbung bei einem Call-Center zu spät geltend gemacht. Nach Auffassung der Richter hatte die damals 41-Jährige zum Zeitpunkt der Absage Kenntnis von der mutmaßlichen Diskriminierung erhalten und hätte innerhalb von zwei Monaten rechtliche Schritte einleiten können.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Juli 2010 entschieden, dass die Zwei-Monats-Frist in der deutschen Altersdiskriminierungsregelung ausreichend ist und nicht gegen europäisches Recht verstoße. Das hatte die Klägerin zuvor gerügt und angegeben, dass eine dreijährige Verjährungsfrist gelten müsse. Die Klägerin hatte sich bei einem Call-Center mit altersspezifischen Anforderungen beworben und wurde abgelehnt. Indes wurden zwei jüngere Frauen eingestellt.
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