Paula vs. Flecki, Puddingstreit – die nächste Runde.
Nachdem die Firma Dr. Oetker mit ihrem Vanille-Schoko-Pudding „Paula“ gegen den von Aldi vertriebenen Pudding „Flecki“ dieses Jahr schon im Hinblick auf angebliche Verletzung von Geschmacksmustern und des Wettbewerbsrechts unterlegen war (vergleiche unsere News vom 30.07.2012 http://www.schutt-waetke.de/archiv-der-kanzlei/einzelansicht/streit-um-pudding-und-gefleckte-kuehe-paula-vs-flecki/), hat „Paula“ nun auch die nächste Runde gegen „Flecki“ verloren.
Dabei ging es nun um Patentecht: Die Flecken in „Flecki“ würden unter Verstoß gegen ein Patent für die „Paula“-Flecken hergestellt. Auch diese Runde ging an „Flecki“. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf stellt die Herstellung des Produktes „Flecki“ nämlich auch keine Patentverletzung dar. Bei „Paula“ gibt es viele kleine Flecken, die gezielt angeordnet sind, dies wird dadurch erreicht, dass die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher mehrere Male unterbrochen und dabei mehrfach gedreht werden. Hierdurch entstehen die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme. Der Pudding „Flecki“ weist nach der Feststellung des LG Düsseldorf so viele Flecken nicht auf. Weil es hier nämlich allenfalls zu einer Dosierpause und nur einer Drehung bei der Abfüllung kommt, handelt es sich eher um einen einzigen großen Fleck. Daher ist – so das Gericht – das Patent in Bezug auf die Abfüllung von „Paula“ durch „Flecki“ nicht verletzt. Immerhin bestehen nach Auffassung des LG Düsseldorf schon Zweifel, ob die Flecken in „Flecki“ optisch schön wären, wie die in „Paula“.
Für Dr. Oetker steht gegen dieses Urteil die Berufung zum OLG Düsseldorf offen. Wir werden auch hier am Ball bleiben und weiter berichten.
Udo Maurer
Rechtsanwalt
Dabei ging es nun um Patentecht: Die Flecken in „Flecki“ würden unter Verstoß gegen ein Patent für die „Paula“-Flecken hergestellt. Auch diese Runde ging an „Flecki“. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf stellt die Herstellung des Produktes „Flecki“ nämlich auch keine Patentverletzung dar. Bei „Paula“ gibt es viele kleine Flecken, die gezielt angeordnet sind, dies wird dadurch erreicht, dass die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher mehrere Male unterbrochen und dabei mehrfach gedreht werden. Hierdurch entstehen die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme. Der Pudding „Flecki“ weist nach der Feststellung des LG Düsseldorf so viele Flecken nicht auf. Weil es hier nämlich allenfalls zu einer Dosierpause und nur einer Drehung bei der Abfüllung kommt, handelt es sich eher um einen einzigen großen Fleck. Daher ist – so das Gericht – das Patent in Bezug auf die Abfüllung von „Paula“ durch „Flecki“ nicht verletzt. Immerhin bestehen nach Auffassung des LG Düsseldorf schon Zweifel, ob die Flecken in „Flecki“ optisch schön wären, wie die in „Paula“.
Für Dr. Oetker steht gegen dieses Urteil die Berufung zum OLG Düsseldorf offen. Wir werden auch hier am Ball bleiben und weiter berichten.
Udo Maurer
Rechtsanwalt