Idee gut, Umsetzung mangelhaft – QuestNet schließt sich Verbandsforderung zum Thema „kostenlose Warteschleife“ an
Mehr Klarheit und Praxistauglichkeit fordert die QuestNet GmbH im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf für kostenlose Telefon-Warteschleifen, und schließt sich damit den Forderungen des Call Center Verband Deutschland e.V. an. Der Application Service Provider aus Cottbus, der sich auf die Entwicklung und indirekte Vermarktung fortschrittlicher Telefonmehrwertdienste konzentriert, sieht noch erheblichen Änderungsbedarf, um den aktuellen Entwurf in ein Gesetz umzuwandeln, das für alle Marktteilnehmer nachvollziehbar und verlässlich ist, und das zudem auch technologisch dauerhaft umgesetzt werden kann.
„Der zentrale Gedanke des Gesetzentwurfs für kostenlose Telefon-Warteschleifen wird auch von uns natürlich begrüßt. Allerdings scheinen viele Details fernab der Praxis in den Entwurf eingeflossen zu sein. Telekommunikation ist heutzutage ein äußerst komplexes Geschäft mit vielen unterschiedlichen Marktteilnehmern, Interessen und Technologien. Sie alle betrifft das geplante Gesetz“, erklärt Thomas Wendt, Geschäftsführer der QuestNet GmbH. „Die neue Regelung muss so konzipiert sein, dass sie für alle Netze gilt und klare Aussagen zu technischen Fragen liefert. Dies ist im Sinne der Wirtschaft und der Verbraucher.“
Die QuestNet GmbH sieht wie der Center Verband Deutschland Handlungsbedarf bei den Plänen hinsichtlich der Regelung von Anrufen aus dem Mobilfunknetz, dem Abbruch des Verbindungsaufbaus vor Ablauf der 120 Sekunden und der Erlaubnis zur Registrierung von Rückrufwünschen. Auch bei der Frage nach der Verlängerung der Wartezeiten durch Ansageverpflichtungen entspricht nach Meinung der QuestNet GmbH der Gesetzentwurf noch nicht den realen Gegebenheiten.
„Der zentrale Gedanke des Gesetzentwurfs für kostenlose Telefon-Warteschleifen wird auch von uns natürlich begrüßt. Allerdings scheinen viele Details fernab der Praxis in den Entwurf eingeflossen zu sein. Telekommunikation ist heutzutage ein äußerst komplexes Geschäft mit vielen unterschiedlichen Marktteilnehmern, Interessen und Technologien. Sie alle betrifft das geplante Gesetz“, erklärt Thomas Wendt, Geschäftsführer der QuestNet GmbH. „Die neue Regelung muss so konzipiert sein, dass sie für alle Netze gilt und klare Aussagen zu technischen Fragen liefert. Dies ist im Sinne der Wirtschaft und der Verbraucher.“
Die QuestNet GmbH sieht wie der Center Verband Deutschland Handlungsbedarf bei den Plänen hinsichtlich der Regelung von Anrufen aus dem Mobilfunknetz, dem Abbruch des Verbindungsaufbaus vor Ablauf der 120 Sekunden und der Erlaubnis zur Registrierung von Rückrufwünschen. Auch bei der Frage nach der Verlängerung der Wartezeiten durch Ansageverpflichtungen entspricht nach Meinung der QuestNet GmbH der Gesetzentwurf noch nicht den realen Gegebenheiten.