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Dreiste Masche der EBVZ?

Timo Schutt | 10.11.2015
Der Verlag für elektronische Medien Melle Branchenverzeichnis, kurz EBVZ, ruft offenbar seit Jahren massenhaft Unternehmerinnen und Unternehmer an und versucht, ihnen einen Eintrag in ihrem Branchenverzeichnis zu verkaufen.

Nachdem sich bei uns immer mehr Betroffene melden und nahezu immer von derselben Vorgehensweise berichten, können wir zwischenzeitlich ein Muster erkennen, wie die EBVZ vorgeht. Beteiligt sind auch ein Rechtsanwalt und ein Inkassounternehmen, die die offenen Rechnungsbeträge beitreiben wollen. Dabei wird dann eine CD mitgeschickt, die das aufgezeichnete Gespräch wiedergibt und den Vertragsschluss belegen soll. Das perfide: Die EBVZ weist (in einem zweiten Teil des Gesprächs) tatsächlich darauf hin, dass das weitere Gespräch aufgezeichnet werden soll – und beschafft sich damit die Erlaubnis der Aufzeichnung, die sonst strafbar wäre.

Aufgrund dieses Tonbandmitschnitts zahlen dann viele Betroffene, weil sie glauben, keine Chance gegen die Behauptungen der EBVZ zu haben.
Sie suchen Rat? Gerne helfen wir Ihnen, gegen die Forderungen der EBVZ vorzugehen. Rufen Sie uns an (0721/120500) oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@schutt-waetke.de).


Achten Sie darauf, dass sie ggf. bei der Verbreitung auf anderen Portalen den letzten Absatz mit „Rat“ und Telefonnummer/Mailadresse weglassen müssen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)