Achtung, Golfschläger im Anflug!
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt, nachdem im Januar auf einer Golfmesse in Stuttgart eine Servicekraft von einem Golfschläger am Kopf getroffen wurde. Ein Besucher hatte einen neuen Schläger getestet; bei einem Schlag rutschte ihm der Schläger aus der Hand und flog in einen anderen Messestand. Dort wurde der Schläger glücklicherweise von einem Werbebanner abgebremst, bevor er eine Servicekraft am Kopf traf.
Der Messeveranstalter hat angekündigt, als Konsequenz aus diesem Unfall künftig die Schlaganlagen von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Eine Schuld sehe man bei sich nicht, da man auch gar nicht gewusst hatte, dass an diesem Messestand Schlagübungen stattfänden, so der Veranstalter, zudem sei es nicht vorhersehbar, dass ein Schläger oder Bälle in die falsche Richtung durch die Luft flögen.
Ich würde schon meinen, dass es vorhersehbar ist, dass ein Messebesucher den Schläger aus Versehen los lässt oder dass Bälle, die mit einer Geschwindigkeit von um die 200 km/h erreichen können, auch mal unkontrolliert umherfliegen.
Die weitere Frage ist m.E. eher, inwieweit das vermeidbar ist. Schließlich muss der Verkehrssicherungspflichtige (hier zumindest der Standbetreiber) nicht alles tun, um Schäden zu verhindern, sondern zumindest das Erforderliche und Zumutbare.
Zumutbar dürfte allerdings wohl sein, den Stand mit einem Fangnetz auszustatten. Im Verhältnis zu den Auswirkungen (= Ball an den Kopf bekommen) ist der Aufwand (= Netz spannen) durchaus zumutbar.
Schließlich wird man einem Messebesucher einer Golfmesse nicht vorhalten können, damit rechnen zu müssen, einen Golfball oder Golfschläger an den Kopf zu bekommen. Bei einer Waffen-Messe muss der Besucher auch nicht damit rechnen, von einem Panzer überrollt zu werden. Das Restrisiko bzw. Lebensrisiko des Besuchers kann also als Argument nicht gelten: Immerhin gibt sich der Besucher ja nicht absichtlich in die Gefahr – von der er gar nicht ahnen muss, dass es sie überhaupt auf der Messe gibt.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Der Messeveranstalter hat angekündigt, als Konsequenz aus diesem Unfall künftig die Schlaganlagen von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Eine Schuld sehe man bei sich nicht, da man auch gar nicht gewusst hatte, dass an diesem Messestand Schlagübungen stattfänden, so der Veranstalter, zudem sei es nicht vorhersehbar, dass ein Schläger oder Bälle in die falsche Richtung durch die Luft flögen.
Ich würde schon meinen, dass es vorhersehbar ist, dass ein Messebesucher den Schläger aus Versehen los lässt oder dass Bälle, die mit einer Geschwindigkeit von um die 200 km/h erreichen können, auch mal unkontrolliert umherfliegen.
Die weitere Frage ist m.E. eher, inwieweit das vermeidbar ist. Schließlich muss der Verkehrssicherungspflichtige (hier zumindest der Standbetreiber) nicht alles tun, um Schäden zu verhindern, sondern zumindest das Erforderliche und Zumutbare.
Zumutbar dürfte allerdings wohl sein, den Stand mit einem Fangnetz auszustatten. Im Verhältnis zu den Auswirkungen (= Ball an den Kopf bekommen) ist der Aufwand (= Netz spannen) durchaus zumutbar.
Schließlich wird man einem Messebesucher einer Golfmesse nicht vorhalten können, damit rechnen zu müssen, einen Golfball oder Golfschläger an den Kopf zu bekommen. Bei einer Waffen-Messe muss der Besucher auch nicht damit rechnen, von einem Panzer überrollt zu werden. Das Restrisiko bzw. Lebensrisiko des Besuchers kann also als Argument nicht gelten: Immerhin gibt sich der Besucher ja nicht absichtlich in die Gefahr – von der er gar nicht ahnen muss, dass es sie überhaupt auf der Messe gibt.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht