Google Analytics kann ohne Einwände eingesetzt werden
Google Analytics und andere Web-Analysetools sind für viele Webseitenbetreiber zum Verständnis der Nutzer-Aktivitäten auf ihren Websites unverzichtbare Werkzeuge. Viele Webmaster setzen diese Informationen ein, um die Websites für die Nutzer zu verbessern. Es ist unser Ziel, Webmastern mit Google Analytics eine zuverlässige und stabile Web-Analyseplattform zu bieten, die gleichzeitig das Vertrauen und die Privatsphäre ihrer Besucher garantiert.
Während der Einsatz von Google Analytics nach unserer Ansicht nicht gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht verstößt, hatten deutsche Datenschutzbehörden in der Vergangenheit dazu eine abweichende Auffassung. Wir haben eng mit diesen Behörden - vertreten durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - hinsichtlich der Bedenken zusammengearbeitet und eine Reihe von Verbesserungen für Google Analytics implementiert.
Wir freuen uns, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit heute eine deutliche Erklärung (http://www.datenschutz-hamburg.de) hinsichtlich der Einhaltung des deutschen Datenschutzgesetzes durch Google Analytics veröffentlicht hat. Google Analytics kann danach ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden.
Deutsche Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten mit folgenden Schritten sicherstellen, dass die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden:
- Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
- Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
- Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
- Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.
Wir freuen uns, unseren Google Analytics-Kunden mehr Klarheit beim Einsatz unseres Web-Analysetools unter Einhaltung der Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden bieten zu können. Der Schutz der Privatsphäre der Nutzer war von Anfang an eines unserer Prinzipien bei der Entwicklung von Google Analytics. Es ist uns wichtig, den Nutzern Transparenz und Kontrolle bei Google Analytics zu bieten.
Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter, Deutschland
Während der Einsatz von Google Analytics nach unserer Ansicht nicht gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht verstößt, hatten deutsche Datenschutzbehörden in der Vergangenheit dazu eine abweichende Auffassung. Wir haben eng mit diesen Behörden - vertreten durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - hinsichtlich der Bedenken zusammengearbeitet und eine Reihe von Verbesserungen für Google Analytics implementiert.
Wir freuen uns, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit heute eine deutliche Erklärung (http://www.datenschutz-hamburg.de) hinsichtlich der Einhaltung des deutschen Datenschutzgesetzes durch Google Analytics veröffentlicht hat. Google Analytics kann danach ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden.
Deutsche Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten mit folgenden Schritten sicherstellen, dass die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden:
- Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
- Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
- Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
- Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.
Wir freuen uns, unseren Google Analytics-Kunden mehr Klarheit beim Einsatz unseres Web-Analysetools unter Einhaltung der Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden bieten zu können. Der Schutz der Privatsphäre der Nutzer war von Anfang an eines unserer Prinzipien bei der Entwicklung von Google Analytics. Es ist uns wichtig, den Nutzern Transparenz und Kontrolle bei Google Analytics zu bieten.
Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter, Deutschland