DVPT: Fusion von E-Plus und O2 Telefónica gefährdet den Wettbewerb
Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Fusion zwischen den Mobilfunkanbietern E-Plus und O2 genehmigt. Die Zustimmung aus Brüssel steht jedoch unter Auflagen. Demnach hat sich Telefónica unter anderem verpflichtet, vor dem Abschluss der Übernahme bis zu 30 Prozent der gemeinsamen Netzkapazität per Bitstream-Access samt Spektrum im 2,1- und 2,6-GHz-Bereich an virtuelle Netzbetreiber (MVNO) zu verkaufen, und bietet darüber hinaus an, bestehende Großkunden-Vereinbarungen mit den Partnern von Telefónica und E-Plus auszuweiten. Zudem soll Telefónica sein LTE-Netz "allen interessierten Marktteilnehmern" öffnen.
Nach Ansicht des DVPT wird sich die Wettbewerbssituation durch die Genehmigung der EU-Kommission für den Zusammenschluss in einer nachteiligen Weise für die Verbraucher und Geschäftskunden auswirken. Diese Einschätzung hatte der DVPT bereits in seiner Pressemitteilung vom 24. Juli 2013 geäußert (http://www.dvpt.de/2013/07/dvpt-e-v-zusammenschluss-von-mobilfunk-netzbetreibern-gefahrdet-wettbewerb-zum-nachteil-des-kunden).
Die Entscheidung der EU-Kommission ist auch deshalb von erheblicher Tragweite, weil sich ein wesentlicher Teil des Marktes in der Zukunft in noch zu entwickelnden Angeboten für mobile Datennutzung und mobile Dienste abspielen wird, somit bei den Auflagen nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten.
Das heißt unterm Strich: Weniger Anbieter mit eigener Netzkapazität am Markt bdeuten im Zweifel weniger Wettbewerb und weniger Innovationskraft. Die Entscheidung ist deshalb so gravierend, weil sie sich als unumkehrbar darstellt, da durch die geschaffenen Rahmenbedingungen (z. B. Frequenzvergabe) keine neuen Netzbetreiber hinzukommen können. Damit ist der Mobilfunkmarkt in Deutschland über Jahrzehnte mit drei Anbietern abgeriegelt.
Unterm Strich ist diese Entscheidung zum Nachteil der Verbraucher und geschäftlichen Anwender - und deshalb abzulehnen.
Nach Ansicht des DVPT wird sich die Wettbewerbssituation durch die Genehmigung der EU-Kommission für den Zusammenschluss in einer nachteiligen Weise für die Verbraucher und Geschäftskunden auswirken. Diese Einschätzung hatte der DVPT bereits in seiner Pressemitteilung vom 24. Juli 2013 geäußert (http://www.dvpt.de/2013/07/dvpt-e-v-zusammenschluss-von-mobilfunk-netzbetreibern-gefahrdet-wettbewerb-zum-nachteil-des-kunden).
Die Entscheidung der EU-Kommission ist auch deshalb von erheblicher Tragweite, weil sich ein wesentlicher Teil des Marktes in der Zukunft in noch zu entwickelnden Angeboten für mobile Datennutzung und mobile Dienste abspielen wird, somit bei den Auflagen nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten.
Das heißt unterm Strich: Weniger Anbieter mit eigener Netzkapazität am Markt bdeuten im Zweifel weniger Wettbewerb und weniger Innovationskraft. Die Entscheidung ist deshalb so gravierend, weil sie sich als unumkehrbar darstellt, da durch die geschaffenen Rahmenbedingungen (z. B. Frequenzvergabe) keine neuen Netzbetreiber hinzukommen können. Damit ist der Mobilfunkmarkt in Deutschland über Jahrzehnte mit drei Anbietern abgeriegelt.
Unterm Strich ist diese Entscheidung zum Nachteil der Verbraucher und geschäftlichen Anwender - und deshalb abzulehnen.