Call Center Verband Deutschland: Offener Brief an die Justizminister des Bundes und der Länder
12.05.2011
Sehr geehrte Ministerinnen,
sehr geehrte Minister,
das Bundesministerium der Justiz hat im Frühjahr dieses Jahres die Evaluation des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, das am 4. August 2009 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2413), vorgelegt. Diese Evaluation kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz in weiten Teilen greift. Aber: „Betrugsfälle i. S. d. § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) haben im Untersuchungszeitraum der Tendenz nach zugenommen.“ Daher sei eine verbesserte Strafverfolgung notwendig.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten
Dies deckt sich mit unseren Marktbeobachtungen (die Eingang in diese Evaluation gefunden haben) und bestärkt uns in unserer Forderung, die Strafverfolgung von Betrugsfällen auf eine neue, bundesweit koordinierte Basis zu stellen. Nach unserer Beobachtung werden Fälle oftmals nicht konsequent zu Ende ermittelt und verfolgt, weil die Ausstattung und das Wissen um die komplexen technischen und rechtlichen Möglichkeiten nicht oder jedenfalls nicht ausreichend vorhanden sind. Hier kann die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften wirksam Abhilfe schaffen.
Die Bündelung der Strafverfolgung auf wenige, miteinander koordinierte Staatsanwaltschaften wird nicht nur die Strafverfolgung wirksamer und effizienter machen, sondern wird den Gesetzgeber in die Lage versetzen, Fallzahlen bundesweit zu erheben und auszuwerten. Erst auf Grundlage dieser Zahlen lässt sich dann bewerten, ob eine weitere Veränderung der gesetzlichen Grundlagen notwendig ist.
Keine schwebende Unwirksamkeit
Die Evaluation hat eindeutig gezeigt, dass die gesetzlichen Änderungen greifen. Somit gibt es keinen Regelungsbedarf hinsichtlich einer schwebenden Unwirksamkeit von
solchen Verträgen, die aus einem unlauteren Outbound-Anruf hervorgehen. Diese wiederholt vorgetragene Forderung ist nicht neu und war bereits in den letzten Jahren Gegenstand der Beratungen. Der entsprechende Gesetzesantrag liegt derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates – auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz – vor. In der praktischen Umsetzung würde eine solche Regelung bedeuten, dass – um für Unternehmen wie Verbraucher gleichermaßen Rechtssicherheit herzustellen – jeder telefonisch geschlossene Vertrag bei einem Outbound-Gespräch (Callcenter ruft Verbraucher/Unternehmen an) schriftlich durch den Auftraggeber (Verbraucher/Unternehmen) bestätigt werden müsste. Nur so ist eine ausreichende Dokumentation sicherzustellen.
Der Verband lehnt die Einführung einer schwebenden Unwirksamkeit von am Telefon geschlossenen Verträgen grundsätzlich ab, da sie nicht zu dem modernen Verständnis der Dienstleistungsgesellschaft passt und einen Rückfall in die schriftliche Kommunikation der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts bedeutet.
Sehr geehrte Ministerinnen, sehr geehrte Minister, mit der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften können Sie im Schulterschluss mit dem Bund und mit voller Unterstützung der werbetreibenden Wirtschaft den nächsten Schritt hin zu einem wirtschafts- und verbraucherfreundlichen Kundenbeziehungsmanagement gehen. Es ist unser Anliegen, die Akzeptanz des Kanals Telefon beim Verbraucher zu erhalten und kriminellen Missbrauch einer zeitgemäßen Kommunikationsform zu verhindern. Dafür bitten wir Sie um die rechtlichen Rahmenbedingungen und eine konsequente Verfolgung von Delikten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Stockmann
Präsident Call Center Verband Deutschland e.V.
Manuel Schindler
Vizepräsident Call Center Verband Deutschland e.V., Ressort Recht & Regulierung
Sehr geehrte Ministerinnen,
sehr geehrte Minister,
das Bundesministerium der Justiz hat im Frühjahr dieses Jahres die Evaluation des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, das am 4. August 2009 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2413), vorgelegt. Diese Evaluation kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz in weiten Teilen greift. Aber: „Betrugsfälle i. S. d. § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) haben im Untersuchungszeitraum der Tendenz nach zugenommen.“ Daher sei eine verbesserte Strafverfolgung notwendig.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten
Dies deckt sich mit unseren Marktbeobachtungen (die Eingang in diese Evaluation gefunden haben) und bestärkt uns in unserer Forderung, die Strafverfolgung von Betrugsfällen auf eine neue, bundesweit koordinierte Basis zu stellen. Nach unserer Beobachtung werden Fälle oftmals nicht konsequent zu Ende ermittelt und verfolgt, weil die Ausstattung und das Wissen um die komplexen technischen und rechtlichen Möglichkeiten nicht oder jedenfalls nicht ausreichend vorhanden sind. Hier kann die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften wirksam Abhilfe schaffen.
Die Bündelung der Strafverfolgung auf wenige, miteinander koordinierte Staatsanwaltschaften wird nicht nur die Strafverfolgung wirksamer und effizienter machen, sondern wird den Gesetzgeber in die Lage versetzen, Fallzahlen bundesweit zu erheben und auszuwerten. Erst auf Grundlage dieser Zahlen lässt sich dann bewerten, ob eine weitere Veränderung der gesetzlichen Grundlagen notwendig ist.
Keine schwebende Unwirksamkeit
Die Evaluation hat eindeutig gezeigt, dass die gesetzlichen Änderungen greifen. Somit gibt es keinen Regelungsbedarf hinsichtlich einer schwebenden Unwirksamkeit von
solchen Verträgen, die aus einem unlauteren Outbound-Anruf hervorgehen. Diese wiederholt vorgetragene Forderung ist nicht neu und war bereits in den letzten Jahren Gegenstand der Beratungen. Der entsprechende Gesetzesantrag liegt derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates – auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz – vor. In der praktischen Umsetzung würde eine solche Regelung bedeuten, dass – um für Unternehmen wie Verbraucher gleichermaßen Rechtssicherheit herzustellen – jeder telefonisch geschlossene Vertrag bei einem Outbound-Gespräch (Callcenter ruft Verbraucher/Unternehmen an) schriftlich durch den Auftraggeber (Verbraucher/Unternehmen) bestätigt werden müsste. Nur so ist eine ausreichende Dokumentation sicherzustellen.
Der Verband lehnt die Einführung einer schwebenden Unwirksamkeit von am Telefon geschlossenen Verträgen grundsätzlich ab, da sie nicht zu dem modernen Verständnis der Dienstleistungsgesellschaft passt und einen Rückfall in die schriftliche Kommunikation der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts bedeutet.
Sehr geehrte Ministerinnen, sehr geehrte Minister, mit der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften können Sie im Schulterschluss mit dem Bund und mit voller Unterstützung der werbetreibenden Wirtschaft den nächsten Schritt hin zu einem wirtschafts- und verbraucherfreundlichen Kundenbeziehungsmanagement gehen. Es ist unser Anliegen, die Akzeptanz des Kanals Telefon beim Verbraucher zu erhalten und kriminellen Missbrauch einer zeitgemäßen Kommunikationsform zu verhindern. Dafür bitten wir Sie um die rechtlichen Rahmenbedingungen und eine konsequente Verfolgung von Delikten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Stockmann
Präsident Call Center Verband Deutschland e.V.
Manuel Schindler
Vizepräsident Call Center Verband Deutschland e.V., Ressort Recht & Regulierung