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Bundesverfassungsgericht ermöglicht zügige Auftragsreform für ARD und ZDF

Interessen beider Säulen des dualen Rundfunksystems müssen gewahrt werden.
© freepik / nampix
 

Der VAUNET, Spitzenverband der audiovisuellen Medien in Deutschland, stellt zum gestrigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag heraus, dass das Gericht klare Aussagen zur Trennung von Auftrag und Rundfunkgesetzgebung auf der einen und der Festsetzung des Rundfunkbeitrages bzw. der Finanzierung auf der anderen Seite getroffen hat.

 

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt seine ständige Rechtsprechung, dass Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag frei von medienpolitischen Zwecksetzungen zu erfolgen haben. Es betont jedoch gleichzeitig den daneben bestehenden Gestaltungsspielraum der Länder bei der Ausgestaltung des Auftrages.

 

Annette Kümmel, Vorstandsvorsitzende des VAUNET: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht den Ländern nun ein zügiges weiteres Vorgehen für die Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser Gestaltungsauftrag umfasst auch die Identifikation weiterer Einsparpotenziale und sollte das duale Rundfunksystem mit seiner Pluralität und Meinungsbildungsrelevanz als Ganzes in den Blick nehmen. Beide Säulen, öffentlich-rechtliche als auch private Medien, stehen gemeinsam für ein Medienangebot, das eine demokratische, diverse und inklusive Gesellschaft befördert. Die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des privaten Rundfunks gilt es für einen fairen Wettbewerb im Blick zu behalten.“

 

Neben einer klareren Trennschärfe für die Angebote privater und öffentlich-rechtlicher Programmanbieter setzt sich der VAUNET auch für eine umfassende Werbereduzierung bei den öffentlich-rechtlichen Angeboten ein. Als Vertreter der privaten Marktteilnehmer, die von allen Entscheidungen der Medienpolitik zu Auftrag und Struktur der Rundfunkanstalten als zweite Säule der dualen Medienordnung ebenfalls betroffen sind, steht der VAUNET den Ländern für einen Dialog zur Zukunft insbesondere von ARD und dem ZDF mit ihren Angeboten zur Verfügung.“