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GWB-Digitalisierungsgesetz verfolgt mit weiterer Dynamisierung die richtigen Ziele

Vermeintliche Datenschutzaspekte dürfen nicht den Weg für Wettbewerbsverzerrungen ebnen.
BVDW | 20.01.2021
GWB-Digitalisierungsgesetz verfolgt mit weiterer Dynamisierung die richtigen Ziele © pixabay / Gerd Altmann
 

Der Bundestag hat das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz (zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verabschiedet. Mit der Dynamisierung des Wettbewerbsrechts verfolgt es die richtigen Ziele. Die Novelle wird es dem Bundeskartellamt ermöglichen, früher gegen eventuelles missbräuchliches Verhalten von Unternehmen vorzugehen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sieht aber auch die Gefahr, dass Aspekte des Datenschutzrechts auch zukünftig verstärkt als Vorwand genutzt werden könnten, um datengetriebene Geschäftsmodelle auszubremsen.

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr: „Die zehnte GWB-Novelle verfolgt mit der Fortentwicklung des digitalen Ordnungsrahmens die richtigen Ziele, nämlich früher, schneller, anders und antizipierend Fehlentwicklungen in digitalen Märkten beeinflussen zu können. Dies begrüßt der BVDW ausdrücklich und erachtet die jetzt erfolgte weitere Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als notwendigen Schritt.“ Die jetzt verabschiedeten Veränderungen mit der Einführung eines neuen § 19a, der unter anderem auch das Thema Nutzung von sowie Zugang zu Daten aufgreift, und der neuen Kategorie „Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ machen es dem Bundeskartellamt möglich, frühzeitiger zu agieren, bevor Verhaltensweisen in den digitalen Märkten zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Der Bundestag hat den Vorschlag der Regierungsparteien zu § 19 a zudem um weitere Präzisierungen, die die Regelungsinhalte klarer fassen, ergänzt.

In diesem Zusammenhang weist der BVDW darauf hin, dass es nicht zu einer Situation kommen darf, in welcher unter dem Deckmantel des Datenschutzes datengetriebene Geschäftsmodelle ausgebremst werden. Denn datenschutzrechtliche Aspekte werden als ein Beispiel für die sachliche Rechtfertigung eines womöglich missbräuchlichen Verhaltens in den Erklärungen des Gesetzes aufgeführt. Aktuelles Beispiel ist die Umstellung von Apple auf iOS14, wodurch die Regeln zum Tracking geändert werden, um vermeintlich den Datenschutz zu fördern. Fakt ist aber, dass Nutzer künftig bei jeder App eines Drittanbieters gefragt werden sollen, ob sie in die Nutzung ihrer Daten einwilligen oder nicht (Opt-In). Apple selbst arbeitet weiterhin über ihre AGBs mit einem Opt-Out der Nutzer zum Thema Datenverarbeitung und bringt sich dadurch in eine vorteilhafte Situation. Auch wenn Verhaltensweisen mit Datenschutzgründen gerechtfertigt werden, muss also genau hingesehen werden.

Doch insgesamt sind die Bestrebungen der GWB-Novelle zu begrüßen, so der Digitalverband BVDW. Thomas Duhr: „Deutschland übernimmt hiermit eine Führungsrolle und damit auch ein Plus an Verantwortung im Kontext der EU und wird daher auch bei den Diskussionen auf EU-Ebene zu den Rahmenbedingungen der Digitalisierung mehr als nur ein Ideengeber sein. Schließlich arbeitet die EU-Kommission derzeit nicht nur an einem ‚New Competition Tool‘, sondern hat im Dezember auch den Digital Markets Act vorgestellt, der Verhaltensregeln und Rahmenbedingungen in digitalen Märkten insbesondere für sogenannte Gatekeeper vorgibt. Hierbei ist es wichtig, dass alle nationalen und europäischen Vorstöße sinnvoll ineinandergreifen. Dies wird die wesentliche Aufgabe der nächsten Monate sein.“