Paketverband fordert Senkung des Briefportos
Der Paketverband BIEK (Bundesverband Paket und Expresslogistik) hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt, die letzte Erhöhung des Briefportos zu korrigieren.
Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2020, das der BIEK erstritten hat. In diesem Urteil hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Portoerhöhung für den Zeitraum von 2016 bis 2018 für rechtswidrig erklärt. Für die Genehmigung von Portoerhöhungen der Deutschen Post (DPAG) ist die Bundesnetzagentur zuständig. Diese hatte auf Anordnung der Bundesregierung unzulässig neue Maßstäbe für die Genehmigung angelegt. So wurde für die Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Gewinns der DPAG auf die hohen Umsatzrenditen ausländischer früherer staatlicher Monopolunternehmen abgestellt. Demgegenüber wäre es allein richtig gewesen, den DPAG-Gewinn nach dem nur geringen unternehmerischen Risiko der DPAG zu bemessen.
„Nach dem Urteil ist klar, dass auch das aktuelle Briefporto rechtswidrig ist“, so Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. Die Portoerhöhung für den Zeitraum 2019 bis 2021 wurde auf einer vergleichbaren Grundlage genehmigt wie die vorherige. Der BIEK fordert die BNetzA auf, die geltende Genehmigung zurückzunehmen und das Briefporto anzupassen. „Es kann nicht sein“, so Bosselmann, „dass Verbraucherinnen und Verbraucher noch bis 2021 ein nachweislich überhöhtes rechtswidriges Porto zahlen.“
Einen weiteren Fehler, den der BIEK im Rahmen seiner Klage moniert hatte, gilt es zu korrigieren: Die derzeit geltende Portogenehmigung ermöglicht es der DPAG, Kosten ihrer Paketprodukte über die Briefporti zu finanzieren. So kann die Deutsche Post die Paketpreise drücken und dadurch den Wettbewerb auf den Paketmärkten verzerren.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeige, so Marten Bosselmann, dass der Rechts- und Regulierungsrahmen für den Postmarkt dringend angepasst werden muss: „Zum einen muss die BNetzA umgehend die Portogenehmigung anpassen, um die Verbraucher zu entlasten und eine Gleichbehandlung auf dem Paketmarkt sicherzustellen. Zum anderen ist die Bundesregierung in der Pflicht, endlich das Postgesetz zu modernisieren und den Wettbewerb, auch im Interesse verbraucherfreundlicher Dienstleistungen, zu stärken.“