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AVE: Lieferkettengesetz konstruktiv gestalten

Schon seit Jahren ist die Gestaltung verantwortungsvoller Lieferketten für AVE-Mitglieder ein zentrales Thema.
© freepik / saknakorn22
 

Die Ankündigung von Bundesminister Hubertus Heil und Bundesminister Gerd Müller, ein nationales Lieferkettengesetz zur Umsetzung von grundlegenden ökologischen und sozialen Mindeststandards, auszuarbeiten, wird von der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE) kritisch bewertet: „Die Gestaltung verantwortungsvoller Lieferketten ist für AVE-Mitglieder seit Jahren ein zentrales Thema“, betont Händle. „Ein nationaler Alleingang, der nur deutsche Unternehmen in die Pflicht nimmt, ist wettbewerbsverzerrend und das völlig falsche Signal.“


Eine gesamteuropäische oder gar globale Lösung sieht die AVE dabei als Königsweg an. „Für AVE-Mitglieder ist nationale Regulierung nur dann nachvollziehbar, wenn diese Regulierung für alle Marktteilnehmer, die auf dem deutschen Markt tätig sind, anwendbar als eine Art „License-to-Operate“ so Händle.


Gleichzeitig warnt die AVE davor, das Gesetz mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand oder unerfüllbaren rechtlichen und finanziellen Risiken zu überfrachten: „Kein Unternehmen darf für das Verhalten unabhängiger Dritter im Ausland in formale Haftung genommen werden. Dies widerspricht sogar den Regeln von UN und OECD.“ so Händle.


Die wichtige Debatte um Wirtschaft und Menschenrechte sollte deshalb die Praktikabilität für die Unternehmen sowie die Auswirkungen für die Partner vor Ort in den Mittelpunkt stellen. In diesem Sinne sollten wir über gemeinsame Anstrengungen der Wirtschaft mit der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in kritischen Ländern reden.
„Die AVE ist bereit, sich konstruktiv einzubringen und an der praxistauglichen Ausgestaltung einer solchen Regelung mitzuwirken, so Matthias Händle.“
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