Bundesregierung verabschiedet Eckpunkte einer Datenstrategie
Auf ihrer heutigen Klausurtagung hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine Datenstrategie verabschiedet. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sieht darin „zahlreiche vielversprechende Ansätze“. Besonders das Vorhaben der Bundesregierung, sich als Motivator zur Datennutzung zu positionieren, sei ein wichtiger Paradigmenwechsel.
In ihren Eckpunkten verständigten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD heute auf eine Neuausrichtung der Datenpolitik. So soll vor allem der Open-Data-Ansatz gestärkt werden und dem Bund prinzipiell eine neue Rolle als Motivator für Datennutzung zukommen. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) begrüßt das Umdenken: „Die Anerkennung von Datenvielfalt als Realität der Datenökonomie ist ein folgerichtiger und längst überfälliger, aber für deutsche Verhältnisse tatsächlich spektakulärer Schritt der Bundesregierung. Dass sich die Regierung selbst als Motivator für Datennutzung positionieren will, ist nichts weniger als ein fundamentaler Paradigmenwechsel. Wir haben zwar in Deutschland die technischen Möglichkeiten sowie das entsprechende Know-how, derzeit aber eben kaum die regulatorischen Voraussetzungen, um einen europäischen Daten- und Technologiestandort zu etablieren.“ Die Eckpunkte machten vor diesem Hintergrund Hoffnung, dass künftig wegweisende digitalpolitische Entscheidungen unter anderen Voraussetzungen erfolgen würden. Auch die Ankündigung, innerhalb des Regierungsapparats zum Beispiel bei Beamten eine fundierte Datenkompetenz aufbauen zu wollen, zeuge von einem umfassenden Ansatz, so Duhr.
Positiv ist auch, dass die Eckpunkte den SPD-Ansatz eines „Daten für alle“-Gesetzes verlassen und sich auf eine freiwillige Datenteilung, vertrauenswürdige Datenräume und Strukturen von Datentreuhändern konzentrieren. Die Bundesregierung kündigt zudem an, die rechtlichen Voraussetzungen für praxistaugliche Anonymisierung zu schaffen. Das sei, so Thomas Duhr, ein erster wichtiger Schritt hin zu einer Datenökonomie. Gleiches gelte für den Verzicht einer Definition des Dateneigentums, die in den Eckpunkten nicht thematisiert wird.