Gesamtarbeitsvertrag der CC-Branche für allgemeinverbindlich erklärt
Es handelt sich dabei um den ersten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in diesem Bereich und damit um einen Meilenstein für den Arbeitnehmendenschutz. Gerade in Zeiten von Lockerungen des Lohnschutzes ist dies ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.
Der Branchen-GAV der Contact- und Callcenter, ausgearbeitet durch die Sozialpartner contactswiss, CallNet.ch und syndicom, wurde vom Bundesrat per 1. Juli 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. Dies erlaubt eine flächendeckende Regelung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden in dieser Branche sowie die Festlegung von einheitlichen Mindeststandards.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden um die 3500 Arbeitnehmende von einem Schutz ihrer Arbeitsbedingungen profitieren. Dies beinhaltet einen verbindlichen Rahmen für die Löhne, die Arbeitszeit, die Ferien und die Würdigung der Arbeit. Letzteres ist insbesondere ein wichtiger Schritt für die Branche allgemein, denn es gibt ihr die Möglichkeit, das gesamte Berufsbild aufzuwerten und mehr Anerkennung zu erhalten.
Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV ermöglichen es zudem, der Paritätischen Kommission über ihre Vollzugsstelle, Verfehlungen neu auch bei Aussenseitern und Personalverleihern zu kontrollieren und zu sanktionieren, was insgesamt zu einer Anhebung der Mindeststandards und zu deren Einhaltung führen wird.
Der GAV und die Allgemeinverbindlichkeit dessen gibt den Arbeitnehmenden der Contact- und Callcenter weiter die notwendige Sicherheit, sich gegen Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Zudem kann der Arbeitgeber dadurch den Wettbewerb vermehrt über das Kriterium der Qualität statt über die Arbeitsbedingungen ausüben. Durch den politischen Tenor, welcher zur Zeit die Verhandlungen mit der Europäischen Union durchdringt, ist dies von noch grösserer Bedeutung.
Die kürzlich erfolgte Erklärung von Bundesrat Ignazio Cassis, die rote Linie der flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen mit der EU-Kommission preiszugeben, macht deutlich, welchen Wert dem Lohnschutz von Seiten des Bundesrats zugesprochen werden soll: Der Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen wird zur Verhandlungsbasis gemacht und damit massiv gefährdet. Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge wie jener der Contact- und Callcenter-Branche ermöglichen daher den notwendigen Schutz vor politischer Nachlässigkeit.
Der Branchen-GAV der Contact- und Callcenter, ausgearbeitet durch die Sozialpartner contactswiss, CallNet.ch und syndicom, wurde vom Bundesrat per 1. Juli 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. Dies erlaubt eine flächendeckende Regelung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden in dieser Branche sowie die Festlegung von einheitlichen Mindeststandards.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden um die 3500 Arbeitnehmende von einem Schutz ihrer Arbeitsbedingungen profitieren. Dies beinhaltet einen verbindlichen Rahmen für die Löhne, die Arbeitszeit, die Ferien und die Würdigung der Arbeit. Letzteres ist insbesondere ein wichtiger Schritt für die Branche allgemein, denn es gibt ihr die Möglichkeit, das gesamte Berufsbild aufzuwerten und mehr Anerkennung zu erhalten.
Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV ermöglichen es zudem, der Paritätischen Kommission über ihre Vollzugsstelle, Verfehlungen neu auch bei Aussenseitern und Personalverleihern zu kontrollieren und zu sanktionieren, was insgesamt zu einer Anhebung der Mindeststandards und zu deren Einhaltung führen wird.
Der GAV und die Allgemeinverbindlichkeit dessen gibt den Arbeitnehmenden der Contact- und Callcenter weiter die notwendige Sicherheit, sich gegen Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Zudem kann der Arbeitgeber dadurch den Wettbewerb vermehrt über das Kriterium der Qualität statt über die Arbeitsbedingungen ausüben. Durch den politischen Tenor, welcher zur Zeit die Verhandlungen mit der Europäischen Union durchdringt, ist dies von noch grösserer Bedeutung.
Die kürzlich erfolgte Erklärung von Bundesrat Ignazio Cassis, die rote Linie der flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen mit der EU-Kommission preiszugeben, macht deutlich, welchen Wert dem Lohnschutz von Seiten des Bundesrats zugesprochen werden soll: Der Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen wird zur Verhandlungsbasis gemacht und damit massiv gefährdet. Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge wie jener der Contact- und Callcenter-Branche ermöglichen daher den notwendigen Schutz vor politischer Nachlässigkeit.