Verlegerverbände warnen vor E-Privacy-Verordnung
Anlass ist die von der EU-Kommission vorgelegte sogenannte E-Privacy-Verordnung, die zurzeit im EU-Parlament und im EU-Ministerrat diskutiert wird. Der Verordnungsvorschlag würde, so die Verlegerverbände, das geltende Recht in mehrfacher Hinsicht in einer Art und Weise verschärfen, die insbesondere die offenen journalistischen Internetangebote der Presse treffe und ihre ohnehin kaum gesicherte Finanzierung weiter untergrabe.
„Der Vorschlag bedroht die Geschäftsmodelle und vermutlich sogar die Existenz ungezählter europäischer Internet-Angebote, die auf Datenverarbeitung durch Drittanbieter (Third-Party-Cookies) angewiesen sind“, erklärte eine Sprecherin von VDZ und BDZV heute in Berlin. „Insbesondere kostenintensive journalistische Angebote im offenen Internet fallen in diese Kategorie.“ Nur die Internet-Plattformgiganten mit ihren zig Millionen User-Direktbeziehungen (First-Party-Datenverarbeitung) könnten dann noch die gesamte digitale Wertschöpfungskette in eigener Regie anbieten. „Google, Facebook & Co werden sich entspannt zurücklehnen und beobachten, wie Europa seine eigenen Internet-Unternehmen zu behindern droht und ihnen, den ohnehin überproportional wachsenden Plattformgiganten, noch mehr Wettbewerbsvorteile verschafft“, ergänzte die Sprecherin.
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV): Dieser weitere regulatorische Eingriff zu Lasten digitaler Inhalteangebote und zum Vorteil inhaltsarmer Plattformen gefährdet die publizistische Vielfalt. Er widerspricht zudem den Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD 2013, in dem die Koalitionäre vereinbart haben, dass bei der Ausgestaltung des EU-Datenschutzrechts „darauf zu achten“ ist, „dass bestehende Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien erhalten bleiben“. Umso wichtiger ist es nun, dass die Bundesregierung in Brüssel auch handelt.
„Der Vorschlag bedroht die Geschäftsmodelle und vermutlich sogar die Existenz ungezählter europäischer Internet-Angebote, die auf Datenverarbeitung durch Drittanbieter (Third-Party-Cookies) angewiesen sind“, erklärte eine Sprecherin von VDZ und BDZV heute in Berlin. „Insbesondere kostenintensive journalistische Angebote im offenen Internet fallen in diese Kategorie.“ Nur die Internet-Plattformgiganten mit ihren zig Millionen User-Direktbeziehungen (First-Party-Datenverarbeitung) könnten dann noch die gesamte digitale Wertschöpfungskette in eigener Regie anbieten. „Google, Facebook & Co werden sich entspannt zurücklehnen und beobachten, wie Europa seine eigenen Internet-Unternehmen zu behindern droht und ihnen, den ohnehin überproportional wachsenden Plattformgiganten, noch mehr Wettbewerbsvorteile verschafft“, ergänzte die Sprecherin.
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV): Dieser weitere regulatorische Eingriff zu Lasten digitaler Inhalteangebote und zum Vorteil inhaltsarmer Plattformen gefährdet die publizistische Vielfalt. Er widerspricht zudem den Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD 2013, in dem die Koalitionäre vereinbart haben, dass bei der Ausgestaltung des EU-Datenschutzrechts „darauf zu achten“ ist, „dass bestehende Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien erhalten bleiben“. Umso wichtiger ist es nun, dass die Bundesregierung in Brüssel auch handelt.