Presseverlage fordern Änderungen beim neuen Urheberrecht
In einer gemeinsamen Erklärung haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger vor massiven Einschnitten in die Finanzierung von Journalismus gewarnt.
„Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung heute den Finger in die Wunde gelegt und in mehreren Anträgen auf die Gefahr des Gesetzes für die Presse hingewiesen“, sagte ein Sprecher der Verbände. Das dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das geplante Gesetz in der vom Bundesrat heute grundsätzlich begrüßten Form auf eine teilweise Enteignung der Verlage und damit der Journalisten hinausliefe. „Es wäre verheerend, wenn die heute vom Bundesrat benannten Bedenken in Bezug auf die Presse im weiteren Verfahren nicht durch grundlegende Änderungen an dem Gesetz beseitigt würden“, so der Sprecher.
Der Entwurf zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Nutzung von Presseprodukten in den digitalen Angeboten öffentlicher Bibliotheken in Teilen grundsätzlich gratis möglich sein soll, auch wenn die Verlage in ihren eigenen Onlinediensten und Archiven hierfür eine Bezahlung verlangen. Das Gesetz soll im Bundestag bereits Ende Juni endgültig verabschiedet werden.
„Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung heute den Finger in die Wunde gelegt und in mehreren Anträgen auf die Gefahr des Gesetzes für die Presse hingewiesen“, sagte ein Sprecher der Verbände. Das dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das geplante Gesetz in der vom Bundesrat heute grundsätzlich begrüßten Form auf eine teilweise Enteignung der Verlage und damit der Journalisten hinausliefe. „Es wäre verheerend, wenn die heute vom Bundesrat benannten Bedenken in Bezug auf die Presse im weiteren Verfahren nicht durch grundlegende Änderungen an dem Gesetz beseitigt würden“, so der Sprecher.
Der Entwurf zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Nutzung von Presseprodukten in den digitalen Angeboten öffentlicher Bibliotheken in Teilen grundsätzlich gratis möglich sein soll, auch wenn die Verlage in ihren eigenen Onlinediensten und Archiven hierfür eine Bezahlung verlangen. Das Gesetz soll im Bundestag bereits Ende Juni endgültig verabschiedet werden.