Schriftliche Bestätigung für am Telefon geschlossene Verträge unsinnig und systemfremd
Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) kritisiert den Vorstoß des Bundesrates, eine „Bestätigungslösung“ für am Telefon geschlossene Verträge gesetzlich zu verankern als unsinnig und systemfremd. Das Plenum des Bundesrats hat heute den vom Rechts- und Wirtschaftsausschuss überarbeiteten Vorschlag aus Baden-Württemberg zur Einführung einer „Bestätigungslösung“ für alle bei Werbeanrufen geschlossenen Verträgen angenommen. „Was sich zunächst wie eine gute Idee zur Bekämpfung von Telefonbetrug anhört, ist jedoch keineswegs zielführend und für Verbraucher wie Unternehmen kompliziert“, so Patrick Tapp, Präsident des DDV. Die politische Idee, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen gesetzlich zu verankern, beschränkt die geschäftliche Freiheit massiv und unnötig - insbesondere von älteren Menschen. So müsste etwa bei einer Bestellung im Versandhandel zunächst abgewartet werden, ob die Bestellung vom Verbraucher auch tatsächlich bestätigt wird, bevor die Ware versandt wird. Der Verbraucherwunsch nach einer schnellen und unkomplizierten Lieferung würde so konterkariert. „Die Bestätigungslösung ist keine Lösung, sondern schafft mehr Probleme, als sie beseitigen könnte“, so der Verbandspräsident.
Es ist dem System des deutschen Vertragsrechts fremd, das die allgemeine Handlungsfreiheit zu Grunde legt. Schließlich und endlich können ohnehin viele Telefongeschäfte innerhalb einer Zweiwochenfrist widerrufen werden. Sinnvoller wäre es nach Ansicht des Verbandes, Telefonbetrug intensiver zu verfolgen und etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu schaffen. "Telefonverkauf hat mit Betrug am Telefon genauso viel zu tun, wie ein Bankraub mit einem Bankberatergespräch", führt Tapp aus.
Allerdings wird der heutige Gesetzesantrag aufgrund der im Herbst anstehenden Bundestagswahl nicht mehr in dieser Legislaturperiode vom Bundestag behandelt werden. Der Verbraucherschutzminister Baden-Württemberg ist vielmehr beauftragt, dieses Gesetz nach der Bundestagswahl neu in den Bundestag einzubringen. Entsprechend wird es dem nächsten Deutschen Bundestag obliegen, sich inhaltlich mit diesem Gesetzesantrag zu befassen.
Es ist dem System des deutschen Vertragsrechts fremd, das die allgemeine Handlungsfreiheit zu Grunde legt. Schließlich und endlich können ohnehin viele Telefongeschäfte innerhalb einer Zweiwochenfrist widerrufen werden. Sinnvoller wäre es nach Ansicht des Verbandes, Telefonbetrug intensiver zu verfolgen und etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu schaffen. "Telefonverkauf hat mit Betrug am Telefon genauso viel zu tun, wie ein Bankraub mit einem Bankberatergespräch", führt Tapp aus.
Allerdings wird der heutige Gesetzesantrag aufgrund der im Herbst anstehenden Bundestagswahl nicht mehr in dieser Legislaturperiode vom Bundestag behandelt werden. Der Verbraucherschutzminister Baden-Württemberg ist vielmehr beauftragt, dieses Gesetz nach der Bundestagswahl neu in den Bundestag einzubringen. Entsprechend wird es dem nächsten Deutschen Bundestag obliegen, sich inhaltlich mit diesem Gesetzesantrag zu befassen.