Sonn- und Feiertagsarbeit entscheidet über Unternehmenszukunft
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) warnt vor überzogenen Forderungen der Einschränkung der Sonn- und Feiertagsarbeit in der Call- und Contactcenter-Branche „In der heutigen Dienstleistungsgesellschaft erwarten Kunden die Erreichbarkeit von Kundenhotlines auch an Sonn- und Feiertagen. Deutschsprachiger Service wird in anderen Ländern nicht nur angeboten, sondern ist rechtlich auch einfacher möglich als hierzulande“, erklärt Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung. „Deutsche Call- und Contactcenter-Unternehmen müssen wettbewerbsrechtlich konkurrenzfähig bleiben.“
Ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen wird nicht dazu führen, dass sämtliche Dienstleistungen, die bislang an Sonn- und Feiertagen erbracht wurden, auf Werktage verschoben werden. Auftraggeber werden ihre Leistungen ins Ausland verlagern. Dabei wird es dem einen oder anderen sinnvoll erscheinen, die Arbeit nicht nur an bestimmten Tagen im Ausland bearbeiten zu lassen, sondern vielmehr den gesamten Auftrag auszulagern. Das heißt: Durch das Arbeitsverbot werden Auftraggeber überlegen, ob sie den deutschen Callcentermarkt verlassen und ihre Aufträge ins deutschsprachige Ausland abgeben.
Die Landesminister der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) haben im November 2015 erkannt „dass durch einen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit im Zusammenhang mit telefonischen und elektronischen Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen in Deutschland eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen gefährdet ist.“ Die Fachminister erteilten den Auftrag, eine Neureglung auf Bundesebene zu prüfen. „Die Politik hat das Problem erkannt und zeigt Weitsicht“, erklärt Egelseer. „Die Gewerkschaften sollten an den Erhalt der Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken, anstatt künstliche Problemfelder zu schaffen.“
Die Konkurrenz im europäischen Ausland steht schon bereit. Deutschland wäre eines der wenigen Länder, das die Sonntagsarbeit verbietet. Österreich, Frankreich, Polen und Großbritannien, um nur einige zu nennen, könnten den Service dankbar übernehmen. Das Geld würden andere verdienen, während in deutschen Callcentern die Lichter ausgehen. Aus diesen Gründen setzt sich der CCV weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Sonntagsarbeit in diesen wichtigen Gebieten erhalten bleibt und Deutschland nicht zur Servicewüste austrocknet.
„Wenn sonntags in Deutschland keine Callcenter-Leistungen angeboten werden dürfen, werden die Auftraggeber den Kundendialog für diesen Tag ins Ausland verlegen“ erklärt Vincent Vanden Bossche, ECCCO, Vice President Finance and EU Relationships, „Schon heute gibt es Callcenter, in Österreich, aber auch in Polen und Tschechien, die sich auf den deutschen Markt spezialisiert haben.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende 2014 die Arbeit von Callcentern, Videotheken und Bibliotheken an Sonntagen in Hessen verboten. Service sei kein besonders hervortretendes Bedürfnis der Bevölkerung – so die Richter damals. Seit dem Urteil darf in hessischen Call- und Contactcentern sonn- und feiertags nicht mehr gearbeitet werden. Das Urteil hat aber Auswirkungen für ganz Deutschland. Hintergrund ist, dass Gesetzgeber und Behörden aufgrund des Rechtsstaatsprinzips in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz an Urteile der obersten deutschen Gerichte gebunden sind. Sie müssen rechtswidrige Gesetze und Verordnungen aufheben.
Ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen wird nicht dazu führen, dass sämtliche Dienstleistungen, die bislang an Sonn- und Feiertagen erbracht wurden, auf Werktage verschoben werden. Auftraggeber werden ihre Leistungen ins Ausland verlagern. Dabei wird es dem einen oder anderen sinnvoll erscheinen, die Arbeit nicht nur an bestimmten Tagen im Ausland bearbeiten zu lassen, sondern vielmehr den gesamten Auftrag auszulagern. Das heißt: Durch das Arbeitsverbot werden Auftraggeber überlegen, ob sie den deutschen Callcentermarkt verlassen und ihre Aufträge ins deutschsprachige Ausland abgeben.
Die Landesminister der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) haben im November 2015 erkannt „dass durch einen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit im Zusammenhang mit telefonischen und elektronischen Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen in Deutschland eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen gefährdet ist.“ Die Fachminister erteilten den Auftrag, eine Neureglung auf Bundesebene zu prüfen. „Die Politik hat das Problem erkannt und zeigt Weitsicht“, erklärt Egelseer. „Die Gewerkschaften sollten an den Erhalt der Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken, anstatt künstliche Problemfelder zu schaffen.“
Die Konkurrenz im europäischen Ausland steht schon bereit. Deutschland wäre eines der wenigen Länder, das die Sonntagsarbeit verbietet. Österreich, Frankreich, Polen und Großbritannien, um nur einige zu nennen, könnten den Service dankbar übernehmen. Das Geld würden andere verdienen, während in deutschen Callcentern die Lichter ausgehen. Aus diesen Gründen setzt sich der CCV weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Sonntagsarbeit in diesen wichtigen Gebieten erhalten bleibt und Deutschland nicht zur Servicewüste austrocknet.
„Wenn sonntags in Deutschland keine Callcenter-Leistungen angeboten werden dürfen, werden die Auftraggeber den Kundendialog für diesen Tag ins Ausland verlegen“ erklärt Vincent Vanden Bossche, ECCCO, Vice President Finance and EU Relationships, „Schon heute gibt es Callcenter, in Österreich, aber auch in Polen und Tschechien, die sich auf den deutschen Markt spezialisiert haben.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende 2014 die Arbeit von Callcentern, Videotheken und Bibliotheken an Sonntagen in Hessen verboten. Service sei kein besonders hervortretendes Bedürfnis der Bevölkerung – so die Richter damals. Seit dem Urteil darf in hessischen Call- und Contactcentern sonn- und feiertags nicht mehr gearbeitet werden. Das Urteil hat aber Auswirkungen für ganz Deutschland. Hintergrund ist, dass Gesetzgeber und Behörden aufgrund des Rechtsstaatsprinzips in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz an Urteile der obersten deutschen Gerichte gebunden sind. Sie müssen rechtswidrige Gesetze und Verordnungen aufheben.