CCV stellt neuen Branchenkodex für Telefonmarketing vor
Seit acht Wochen gilt er nun, der gemeinsame Branchenkodex der Call- und Contact Center Wirtschaft. Anfang Januar hatten der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) und der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) die neue Selbstverpflichtung vorgestellt. Sie gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings. In die Entwicklung dieser Standards war erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Der neue Kodex ist Grundlage der Regulierung nach § 7 Abs. 1 UWG durch die Bonner Behörde.
Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und aus diesen resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen. „Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs von DDV, CCV und Bundesnetzagentur", beschreibt CCV Präsident Manfred Stockmann. „Erstmals haben wir eine Verbindlichkeit gemeinsam mit der Bundesnetzagentur erreicht und damit auch einen sicheren Handlungsrahmen für die Wirtschaft geschaffen.“ Die Wirtschaft nutzt das Instrument der Selbstregulierung und geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation: Das geht von der grundsätzlichen Verhaltensweise am Telefon über die Festlegung von Anrufzeiten und Rückrufzeiten sowie Wahlfrequenzen bis zur Anzahl möglicher Anrufe.
Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. "Der Kodex beschreibt ganz klar, was erlaubt ist und was nicht – damit haben wir weitreichende Transparenz für Unternehmen und die Verbraucher", so Stockmann. "Die Veränderungen zu vorherigen Kodizes der Branchen sind geringfügig, doch ist er jetzt nicht mehr nur für Verbandsmitglieder, sondern für alle Marktteilnehmer verbindlich. Und es tut sich bereits etwas in der Branche: Technologiehersteller zum Beispiel von Anwählcomputern werben aktiv damit, dass ihre System dem Kodex entsprechen – damit ziehen alle Akteure in der Callcenter Wirtschaft sichtbar an einem Strang."
Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und aus diesen resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen. „Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs von DDV, CCV und Bundesnetzagentur", beschreibt CCV Präsident Manfred Stockmann. „Erstmals haben wir eine Verbindlichkeit gemeinsam mit der Bundesnetzagentur erreicht und damit auch einen sicheren Handlungsrahmen für die Wirtschaft geschaffen.“ Die Wirtschaft nutzt das Instrument der Selbstregulierung und geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation: Das geht von der grundsätzlichen Verhaltensweise am Telefon über die Festlegung von Anrufzeiten und Rückrufzeiten sowie Wahlfrequenzen bis zur Anzahl möglicher Anrufe.
Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. "Der Kodex beschreibt ganz klar, was erlaubt ist und was nicht – damit haben wir weitreichende Transparenz für Unternehmen und die Verbraucher", so Stockmann. "Die Veränderungen zu vorherigen Kodizes der Branchen sind geringfügig, doch ist er jetzt nicht mehr nur für Verbandsmitglieder, sondern für alle Marktteilnehmer verbindlich. Und es tut sich bereits etwas in der Branche: Technologiehersteller zum Beispiel von Anwählcomputern werben aktiv damit, dass ihre System dem Kodex entsprechen – damit ziehen alle Akteure in der Callcenter Wirtschaft sichtbar an einem Strang."