DJV begrüßt Google-Urteil zum Persönlichkeitsschutz
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil
des Europäischen Gerichtshofs zum Persönlichkeitsschutz in den Google-
Suchergebnissen begrüßt (Az. C-131/12). Das Gericht hatte am heutigen Dienstag entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nur dann löschen muss, wenn der Betroffene seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und sie gegenüber den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit überwiegen. Das leite sich aus der Europäischen Datenschutzrichtlinie einerseits, dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen andererseits ab, das je nach der Rolle der Person im öffentlichen Leben gewichtiger sein könne, urteilten die Richter. „Starke Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „insbesondere dann, wenn die Intimsphäre betroffen ist.“ Das Urteil dürfe aber nicht als Einschränkung der Berichterstattung ausgelegt werden, ihre Suchergebnisse nach eigenem Belieben zu manipulieren. „Suchmaschinen sind wichtige Rechercheinstrumente für Journalisten, die nach dem Urteil nicht als Quelle versiegen dürfen.“ Konken forderte die Verantwortlichen bei Google und anderen Suchmaschinen auf, das Gerichtsurteil in diesem Sinn
anzuwenden. Es liege auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
des Europäischen Gerichtshofs zum Persönlichkeitsschutz in den Google-
Suchergebnissen begrüßt (Az. C-131/12). Das Gericht hatte am heutigen Dienstag entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nur dann löschen muss, wenn der Betroffene seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und sie gegenüber den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit überwiegen. Das leite sich aus der Europäischen Datenschutzrichtlinie einerseits, dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen andererseits ab, das je nach der Rolle der Person im öffentlichen Leben gewichtiger sein könne, urteilten die Richter. „Starke Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „insbesondere dann, wenn die Intimsphäre betroffen ist.“ Das Urteil dürfe aber nicht als Einschränkung der Berichterstattung ausgelegt werden, ihre Suchergebnisse nach eigenem Belieben zu manipulieren. „Suchmaschinen sind wichtige Rechercheinstrumente für Journalisten, die nach dem Urteil nicht als Quelle versiegen dürfen.“ Konken forderte die Verantwortlichen bei Google und anderen Suchmaschinen auf, das Gerichtsurteil in diesem Sinn
anzuwenden. Es liege auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.