Callcenter fordern sinnvolle Ausgestaltung des Mindestlohns
Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat heute in Berlin im Rahmen der CCW 2014, der europäischen Leitveranstaltung der Callcenter Wirtschaft, zentrale Forderungen zur Ausgestaltung des gesetzlichen Mindestlohns vorgestellt. Gleichzeitig erklärte der Verband, "dass die Gründung eines Arbeitgeberverbands keine oberste Priorität" mehr für die Wirtschaft habe.
Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer "normalen" Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. "Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können", betont CCV Präsident Manfred Stockmann.
Gründung eines Arbeitgeberverbands für die Callcenter Wirtschaft
Seit Anfang 2012 hat der Call Center Verband Deutschland e.V. eine Gruppe der größten Arbeitgeber der Callcenter Wirtschaft moderiert, um die Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbands herbeizuführen. Damit wollte die Wirtschaft die Möglichkeit eröffnen, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze mit den beteiligten Gewerkschaften zu verhandeln.
Aufgrund der politischen Bestrebungen, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, wurden die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt. Daher hat bis auf Weiteres für die führenden Contact Center Dienstleister und den CCV die Gründung eines Arbeitgeberverbands und der Abschluss eines tarifvertraglichen Mindestlohnes keine oberste Priorität.
Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer "normalen" Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. "Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können", betont CCV Präsident Manfred Stockmann.
Gründung eines Arbeitgeberverbands für die Callcenter Wirtschaft
Seit Anfang 2012 hat der Call Center Verband Deutschland e.V. eine Gruppe der größten Arbeitgeber der Callcenter Wirtschaft moderiert, um die Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbands herbeizuführen. Damit wollte die Wirtschaft die Möglichkeit eröffnen, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze mit den beteiligten Gewerkschaften zu verhandeln.
Aufgrund der politischen Bestrebungen, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, wurden die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt. Daher hat bis auf Weiteres für die führenden Contact Center Dienstleister und den CCV die Gründung eines Arbeitgeberverbands und der Abschluss eines tarifvertraglichen Mindestlohnes keine oberste Priorität.