Erneute Hilfe der Politik für die Post AG gegen den Mittelstand
Anstatt sich Bundesregierung und Bundestag mit der längst versprochenen Novellierung des Postgesetzes nachhaltig und öffentlich wahrnehmbar für eine verstärkte Realisierung der durch verbindlichen Verfassungsauftrag vorgegebenen Öffnung des Briefmarktes einsetzen und die Bundesnetzagentur mit einem wirksameren Regulierungsrecht unterstützen, soll offensichtlich das Vorhaben auf die nächste Legislaturperiode verschleppt werden. 14 Jahre nach der Liberalisierung des Postmarktes hat es das einstige Monopolunternehmen Deutsche Post AG überwiegend mit Hilfe der Politik geschafft, immer noch einen Marktanteil von 90 Prozent im Briefmarkt von unter 1.000 Gramm zu behalten. Die Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der der DPAG eingeräumten Vorteile weisen sehr deutlich in diese Richtung.
Der DVPT hat im April diesen Jahres in seiner vom Bundeswirtschaftsministerium gewünschten Kommentierung der veröffentlichten „Eckpunkte“ festgestellt, dass allen Beteiligten immer wieder klar sein müsse, wonach die Auflösung der einstigen Monopolsituation im Briefmarkt nur durch eine asymmetrische Regulierung, das heißt auf das Verhalten des Ex-Monopolisten gerichtete Regulierung erreicht werden kann. Und folglich, so DVPT-Vorstand Elmar Müller, die DPAG in ihrer Entscheidungsfreiheit beschränkt werden muss, soweit es für die Entscheidung von Wettbewerb insbesondere in der Preisgestaltung unerlässlich ist. Durch die unvermittelte Erhöhung der Teilleistungsrabatte der DPAG vor zwei Jahren bis zu 38 Prozent hat sich der Anteil der von den Wettbewerbern eingesammelten Sendungen, die dann bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden, auf über 50 Prozent erhöht. Von selbsttragendem Wettbewerb kann aber nur in einer „Ende zu Ende“-Geschäftsstrategie gesprochen werden. Der derzeitige Weg im Postmarkt ist ein Weg zurück zum Monopol mit Duldung der Regierung.
DVPT-Vorstand Elmar Müller appelliert an die Politik, die Novellierung des Postgesetzes nicht auf die lange Bank zu schieben und falsche Entscheidungen wie in den vergangenen Jahren nicht zur Regel werden zu lassen.
Der DVPT hat im April diesen Jahres in seiner vom Bundeswirtschaftsministerium gewünschten Kommentierung der veröffentlichten „Eckpunkte“ festgestellt, dass allen Beteiligten immer wieder klar sein müsse, wonach die Auflösung der einstigen Monopolsituation im Briefmarkt nur durch eine asymmetrische Regulierung, das heißt auf das Verhalten des Ex-Monopolisten gerichtete Regulierung erreicht werden kann. Und folglich, so DVPT-Vorstand Elmar Müller, die DPAG in ihrer Entscheidungsfreiheit beschränkt werden muss, soweit es für die Entscheidung von Wettbewerb insbesondere in der Preisgestaltung unerlässlich ist. Durch die unvermittelte Erhöhung der Teilleistungsrabatte der DPAG vor zwei Jahren bis zu 38 Prozent hat sich der Anteil der von den Wettbewerbern eingesammelten Sendungen, die dann bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden, auf über 50 Prozent erhöht. Von selbsttragendem Wettbewerb kann aber nur in einer „Ende zu Ende“-Geschäftsstrategie gesprochen werden. Der derzeitige Weg im Postmarkt ist ein Weg zurück zum Monopol mit Duldung der Regierung.
DVPT-Vorstand Elmar Müller appelliert an die Politik, die Novellierung des Postgesetzes nicht auf die lange Bank zu schieben und falsche Entscheidungen wie in den vergangenen Jahren nicht zur Regel werden zu lassen.