Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht kommt
Soviel steht schon einmal fest. Das Ganze wurde jetzt im EU Parlament beschlossen und in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fixiert.
Was heißt das?
Waren es bisher gerade einmal rund 250 Unternehmen, so wird diese neue Regelung nicht weniger als ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland betreffen. Für Europa rechnet man sogar mit mehr als 50.000 Unternehmen.
Betrifft diese neue Regelung auch Ihr Unternehmen?
Ihr Unternehmen ist dann berichtspflichtig, wenn es zwei oder alle, der drei folgenden Kriterien erfüllt: mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt oder eine Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. € oder eine Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. € vorzuweisen hat.
Wann es losgeht?
Wenn die Kriterien auf Ihr Unternehmen zutreffen, dann haben Sie bzw. Ihr Unternehmen für das Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Sie glauben, bis dahin ist noch viel Zeit?
Nein, ist es nicht. Unterschätzen Sie den weitreichenden Aufwand sowie die Einbindung verschiedenster externer und interner Gruppen bitte nicht. Denn es gilt nicht nur, den Verbrauch von Materialien oder den Ausstoß von Emissionen zu erheben und zu dokumentieren. Es wird weitreichende Angaben zu den ESG abgefragt.
ESG – was ist das jetzt schon wieder?
ESG steht für Environmental, Social und Governance. Aus diesen Bereichen wird zu berichten sein. So ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an den Bericht komplexer ausfallen und das die geplanten European Sustainability Reporting Standards kurz ESRS längst nicht nur den Bereich Klima- und Umweltschutz umfassen. Es werden auch Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten wie Chancengleichheit, Gleichstellung sowie Beschäftigung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen darzulegen sein. Ebenso aus den Bereichen der Unternehmensethik und Unternehmenskultur, einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, das politisches Engagement, Lobbying-Aktivitäten, Zahlungspraktiken, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme usw.
Vieles davon haben Sie bereits vorliegen?
Natürlich gibt es Unternehmen, die einen Großteil der angefragten Punkte seriös und solide beantworten können. Dennoch sind diese zu erbringenden Informationen und Auskünften, erstmals in dieser Konsequenz zusammenzutragen und in einem Bericht zu fassen.
Hinzukommen die Einbindung von Stakeholder, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und nicht zu vergessen eine dem Ganzen vorausgehende Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens. Alles Dinge, die man nicht aus dem Ärmel schüttelt. Zumal alle Daten, Aussagen und Erklärungen belastbar sein müssen. Denn wie bei einem Finanzbericht ist auch hier die Sorgfaltspflicht zu gewährleisten.
Und jetzt?
Unternehmen sind gut beraten, wenn sie die Berichtspflicht nicht als lästiges Übel betrachten, sondern als die große Chance, sich für die Zukunft wettbewerbsfähiger aufzustellen. Denn mehr als die Hälfte der Deutschen tendieren zu Unternehmen und Marken, die sich nachhaltig engagieren. Das gilt auch für den Recruiting-Bereich also den allzu dringend gesuchten Nachwuchs. Von dem Innovationspotenzial für die eigene Marke ganz abgesehen.
Konkret?
Gründen Sie jetzt ein Team Nachhaltigkeit, dem auch ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin angehört, geben Sie dem operativen Chef/Chefin auf dem Thema genügend Zeit und stellen Sie ihm oder ihr solange externen Support an die Seite bis wenigstens die internen Strukturen etabliert sind und methodisch sauber funktionieren.
Planen Sie die grundlegendsten Dinge wie dem Aufbau der notwendigen Kapazitäten, Strukturen und Methoden in 2023 ein und starten Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht auf einem der bereits verfügbaren Berichtsstandards. Testen Sie das Ganze in 2024, dann können Sie die Learnings im Folgejahr solide umsetzen.