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Gegendarstellungen im Presserecht erfolgreich durchsetzen

Wer in den Medien durch eine unrichtige Darstellung betroffen ist, hat ein berechtigtes Interesse, den Sachverhalt richtig zu stellen.
SRD Rechtsanwälte | 21.03.2016
„Nicht mein Mettbrötchen“ - Der Gegendarstellungsanspruch: Strenge Anforderungen sind zu beachten!

Wer in der Presse, im Internet oder im Fernsehen durch eine unrichtige Darstellung betroffen ist, hat ein berechtigtes Interesse, den Sachverhalt richtig zu stellen. Während dies früher hauptsächlich Prominente oder sonstige in der Öffentlichkeit stehende Personen wie Politiker etc. betraf, stehen heute durch die Möglichkeiten der Online-Berichterstattung auch oftmals Unternehmer oder Privatpersonen im Fokus falscher Berichterstattung.

In solchen Fällen gibt es im medien- und presserechtlichen Bereich verschiedene denkbare Ansprüche:
– Anspruch auf Unterlassung der falschen Behauptung
– Anspruch auf Gegendarstellung
– Anspruch auf Berichtigung
– Ggf. auch Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Geldentschädigung.

Der Anspruch auf Gegendarstellung
Während der Anspruch auf Unterlassung vor allem hilfreich ist, damit es nicht zu einer Wiederholung falscher Berichterstattung kommt bzw. damit die Behauptungen aus dem Netz entfernt werden, soll der Anspruch auf Gegendarstellung dazu dienen, zwischen Medien und dem Betroffenen „Waffengleichheit“ herzustellen. Der Betroffene erhält dadurch die Möglichkeit, seine Position darzulegen. Das berichterstattende Medium wird verpflichtet, die Darstellung des Betroffenen ohne Kürzungen und „an gleicher Stelle“ zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen für den Gegendarstellungsanspruch finden sich unter anderem in den Landespressegesetzen, im Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmediengesetzen. So heißt es z.B. in § 10 Abs. 1 des Berliner Pressegesetzes:

„Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerks, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist.“

Der Anspruch auf Gegendarstellung ist eine starke Waffe im Presserecht, um sich gegen unrichtige oder verzerrende Tatsachenbehauptungen zu wehren. Oftmals werden jedoch die strengen inhaltlichen und formellen Anforderungen nicht eingehalten. Da ab Kenntnis von der Berichterstattung kurze Fristen zu laufen beginnen, sind, ist es wichtig, von Anfang mit der Materie vertraute Rechtsanwälte einzuschalten, um den Anspruch erfolgreich durchzusetzen.