Sie auf dem Siegerpodest: Gewinnspiele auf Facebook
Sie haben eine Facebook-Seite und wollen neue Fans gewinnen sowie bestehende Fans begeistern? Dann machen Sie doch einfach mal ein Gewinnspiel! Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass „einfach“ gar nicht so einfach ist. Denn Facebook hat klare Richtlinien für die Durchführung von Gewinnspielen, bei Facebook „Promotions“ genannt, erlassen. Und die sind praktischerweise auf verschiedenste Quellen verteilt.
Wir haben diese Richtlinien* für Sie zusammengetragen. Hier erfahren Sie, welche dies sind und was genau Sie beachten müssen. Besonders anschaulich dargestellt haben wir unser Thema – auch dank zahlreicher Beispiele aus der Praxis – übrigens in unserem Webinar „Sie auf dem Siegerpodest: Gewinnspiele auf Facebook“. Hier kommen Sie direkt zum Livemitschnitt.
„Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder in einer Seiten-Anwendung."
Das bedeutet für Sie: Sie dürfen Ihre Gewinnspiele nicht auf der Pinnwand Ihrer Unternehmensseite durchführen. Über ein Posting darf somit nichts verlost werden. Sie benötigen für ein Gewinnspiel grundsätzlich entweder einen „einfachen“ Tab (grafisch gestaltet ohne weitere Funktionen) oder eine App (wird ebenfalls über einen Tab aufgerufen, kann aber mehr – praktisch eine „Microsite“ innerhalb des Tabs mit beliebigen Funktionen). Einfach schnell und ohne Aufwand ein Gewinnspiel auf Facebook durchzuführen, ist damit also nicht möglich.
1. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
2. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
3. Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.“
Das bedeutet für Sie: Diese Punkte müssen Sie in Ihren Teilnahmebedingungen explizit und gut sichtbar erwähnen.
„Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion für Nutzer nicht davon abhängig machen, dass sie durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Besuchen eines Ortes auf Facebook oder das Verbinden mit deiner Anwendung.
Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto an einer Pinnwand postet.“
Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Sie Ihr Gewinnspiel auf einen Tab auslagern, gibt es noch einige Einschränkungen. So darf etwa der „Gefällt mir“-Klick zu einem Ihrer Pinnwandeinträge oder ein Kommentar nicht als Gewinnbedingung genutzt werden. Auch das Posten eines Fotos auf Ihrer Pinnwand darf nicht Bedingung für die Registrierung bzw. Teilnahme an Ihrem Gewinnspiel sein. Konkret heißt dies, dass Gewinnspiele vom Typ „Poste uns Dein schönstes Foto von … und gewinne XY“ nicht durchgeführt werden dürfen.
Die gute Nachricht: Sie können auch weiterhin bestimmen, dass nur Fans an Ihrem Gewinnspiel teilnehmen dürfen. Die Nutzung eines „Fangating-Tabs“ (mit zwei Varianten für Nicht-Fans und für Fans), bei dem die Registrierung für das Gewinnspiel auf der Fan-Variante „versteckt“ ist, ist also erlaubt. Zudem ist es Ihnen erlaubt, mit Ihrer Gewinnspiel-App im Rahmen Ihres richtlinienkonformen Gewinnspiels auf Facebook auf die Daten der Teilnehmer in Facebook zuzugreifen. Vorausgesetzt natürlich, die Nutzer stimmen dem zu.
„Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierungs-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. der Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.“
Auch hier machen viele Unternehmen Fehler: Nutzer dürfen nicht automatisch an einem Gewinnspiel teilnehmen, nur weil sie eine Facebook-Funktion verwenden. Wenn also ein Facebook-Mitglied bei Ihnen „eincheckt“, müssen Sie ihn noch einmal gesondert zur Gewinnspiel-Teilnahme auffordern. Viel wichtiger ist jedoch, dass auch der „Gefällt mir“-Klick für eine Seite (z.B. beim Fangating) nicht automatisch zur Gewinnspiel-Teilnahme führen darf. Auch in diesem Fall müssen Sie die Anmeldung zu Ihrem Gewinnspiel separat einfordern.
„Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z.B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.“
Eigentlich schade, aber Sie dürfen den Facebook-typischen „Gefällt mir“-Klick einfach nicht für Ihre Abstimmungen nutzen. Wenn Sie also im Rahmen Ihrer Promotions über Produkte oder Bilder abstimmen lassen, dann müssen Sie einen eigenen Tab und einen Call-to-Action nutzen, der nicht „Gefällt mir“ heißt!
„Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z.B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) bzw. auf Facebook-Seiten.“
Auch diesen Fehler begehen viele Unternehmen: Sie informieren ihre Fans direkt über Facebook. Dies ist ebenso untersagt wie die Kontaktaufnahme mittels Facebook-Nachricht, -Chat oder via Posting im Teilnehmer-Profil im Falle eines Gewinnes. Als Unternehmen dürfen Sie Fans nur direkt kontaktieren, wenn diese den ersten Schritt gemacht haben – Ihnen z.B. eine Nachricht mit einer Frage geschickt haben. Das bedeutet für Sie: Als Anbieter von Gewinnspielen auf Facebook müssen Sie die Kontaktdaten der Teilnehmer „außerhalb“ von Facebook abfragen, um Teilnehmer anschließend auf diesem Weg kontaktieren zu können.
Was passiert, wenn Sie die Richtlinien von Facebook nicht beachten?
„Wir behalten uns das Recht vor, Seiten aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.“
Unternehmen, die gegen die Facebook-Richtlinien verstoßen, gehen das Risiko ein, dass ihre Unternehmensseite plötzlich und unerwartet von Facebook gesperrt bzw. gelöscht wird. Das heißt: Alle bisherigen Beiträge und Fans sind weg und es muss wieder bei Null begonnen werden. Gerade bei großen Seiten bedeutet dies einen hohen finanziellen Verlust und erneuten Aufwand.
rabbit eMarketing ist eine auf den professionellen Online-Dialog spezialisierte Full Service-Agentur für E-Mail, Mobile sowie Social Media Marketing. Der E-Commerce-Spezialist und Outsourcing Partner entwickelt intelligente Kampagnen, die die verschiedenen Kanäle des Online Marketing effizient vereinen. Am Standort Frankfurt werden derzeit über 65 Mitarbeiter beschäftigt. Für sein Geschäftskonzept erhielt das Unternehmen 2005 den Gründerpreis der Stadt Frankfurt und 2008 den Hessischen Gründerpreis.
Zu den aktuell über 200 aktiven Kunden verschiedenster Branchen gehören der gehobene Mittelstand, international agierende Großunternehmen und einige der bekanntesten Online-Shops Deutschlands. Zahlreiche Kampagnen von rabbit eMarketing wurden in den letzten Jahren mit renommierten nationalen und internationalen Preisen ausgezeichnet. Geschäftsführer von rabbit eMarketing sind die Online-Dialog-Pioniere Uwe-Michael Sinn und Nikolaus von Graeve.
Wir haben diese Richtlinien* für Sie zusammengetragen. Hier erfahren Sie, welche dies sind und was genau Sie beachten müssen. Besonders anschaulich dargestellt haben wir unser Thema – auch dank zahlreicher Beispiele aus der Praxis – übrigens in unserem Webinar „Sie auf dem Siegerpodest: Gewinnspiele auf Facebook“. Hier kommen Sie direkt zum Livemitschnitt.
„Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder in einer Seiten-Anwendung."
Das bedeutet für Sie: Sie dürfen Ihre Gewinnspiele nicht auf der Pinnwand Ihrer Unternehmensseite durchführen. Über ein Posting darf somit nichts verlost werden. Sie benötigen für ein Gewinnspiel grundsätzlich entweder einen „einfachen“ Tab (grafisch gestaltet ohne weitere Funktionen) oder eine App (wird ebenfalls über einen Tab aufgerufen, kann aber mehr – praktisch eine „Microsite“ innerhalb des Tabs mit beliebigen Funktionen). Einfach schnell und ohne Aufwand ein Gewinnspiel auf Facebook durchzuführen, ist damit also nicht möglich.
1. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
2. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
3. Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.“
Das bedeutet für Sie: Diese Punkte müssen Sie in Ihren Teilnahmebedingungen explizit und gut sichtbar erwähnen.
„Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion für Nutzer nicht davon abhängig machen, dass sie durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Besuchen eines Ortes auf Facebook oder das Verbinden mit deiner Anwendung.
Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto an einer Pinnwand postet.“
Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Sie Ihr Gewinnspiel auf einen Tab auslagern, gibt es noch einige Einschränkungen. So darf etwa der „Gefällt mir“-Klick zu einem Ihrer Pinnwandeinträge oder ein Kommentar nicht als Gewinnbedingung genutzt werden. Auch das Posten eines Fotos auf Ihrer Pinnwand darf nicht Bedingung für die Registrierung bzw. Teilnahme an Ihrem Gewinnspiel sein. Konkret heißt dies, dass Gewinnspiele vom Typ „Poste uns Dein schönstes Foto von … und gewinne XY“ nicht durchgeführt werden dürfen.
Die gute Nachricht: Sie können auch weiterhin bestimmen, dass nur Fans an Ihrem Gewinnspiel teilnehmen dürfen. Die Nutzung eines „Fangating-Tabs“ (mit zwei Varianten für Nicht-Fans und für Fans), bei dem die Registrierung für das Gewinnspiel auf der Fan-Variante „versteckt“ ist, ist also erlaubt. Zudem ist es Ihnen erlaubt, mit Ihrer Gewinnspiel-App im Rahmen Ihres richtlinienkonformen Gewinnspiels auf Facebook auf die Daten der Teilnehmer in Facebook zuzugreifen. Vorausgesetzt natürlich, die Nutzer stimmen dem zu.
„Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierungs-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. der Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.“
Auch hier machen viele Unternehmen Fehler: Nutzer dürfen nicht automatisch an einem Gewinnspiel teilnehmen, nur weil sie eine Facebook-Funktion verwenden. Wenn also ein Facebook-Mitglied bei Ihnen „eincheckt“, müssen Sie ihn noch einmal gesondert zur Gewinnspiel-Teilnahme auffordern. Viel wichtiger ist jedoch, dass auch der „Gefällt mir“-Klick für eine Seite (z.B. beim Fangating) nicht automatisch zur Gewinnspiel-Teilnahme führen darf. Auch in diesem Fall müssen Sie die Anmeldung zu Ihrem Gewinnspiel separat einfordern.
„Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z.B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.“
Eigentlich schade, aber Sie dürfen den Facebook-typischen „Gefällt mir“-Klick einfach nicht für Ihre Abstimmungen nutzen. Wenn Sie also im Rahmen Ihrer Promotions über Produkte oder Bilder abstimmen lassen, dann müssen Sie einen eigenen Tab und einen Call-to-Action nutzen, der nicht „Gefällt mir“ heißt!
„Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z.B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) bzw. auf Facebook-Seiten.“
Auch diesen Fehler begehen viele Unternehmen: Sie informieren ihre Fans direkt über Facebook. Dies ist ebenso untersagt wie die Kontaktaufnahme mittels Facebook-Nachricht, -Chat oder via Posting im Teilnehmer-Profil im Falle eines Gewinnes. Als Unternehmen dürfen Sie Fans nur direkt kontaktieren, wenn diese den ersten Schritt gemacht haben – Ihnen z.B. eine Nachricht mit einer Frage geschickt haben. Das bedeutet für Sie: Als Anbieter von Gewinnspielen auf Facebook müssen Sie die Kontaktdaten der Teilnehmer „außerhalb“ von Facebook abfragen, um Teilnehmer anschließend auf diesem Weg kontaktieren zu können.
Was passiert, wenn Sie die Richtlinien von Facebook nicht beachten?
„Wir behalten uns das Recht vor, Seiten aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.“
Unternehmen, die gegen die Facebook-Richtlinien verstoßen, gehen das Risiko ein, dass ihre Unternehmensseite plötzlich und unerwartet von Facebook gesperrt bzw. gelöscht wird. Das heißt: Alle bisherigen Beiträge und Fans sind weg und es muss wieder bei Null begonnen werden. Gerade bei großen Seiten bedeutet dies einen hohen finanziellen Verlust und erneuten Aufwand.
rabbit eMarketing ist eine auf den professionellen Online-Dialog spezialisierte Full Service-Agentur für E-Mail, Mobile sowie Social Media Marketing. Der E-Commerce-Spezialist und Outsourcing Partner entwickelt intelligente Kampagnen, die die verschiedenen Kanäle des Online Marketing effizient vereinen. Am Standort Frankfurt werden derzeit über 65 Mitarbeiter beschäftigt. Für sein Geschäftskonzept erhielt das Unternehmen 2005 den Gründerpreis der Stadt Frankfurt und 2008 den Hessischen Gründerpreis.
Zu den aktuell über 200 aktiven Kunden verschiedenster Branchen gehören der gehobene Mittelstand, international agierende Großunternehmen und einige der bekanntesten Online-Shops Deutschlands. Zahlreiche Kampagnen von rabbit eMarketing wurden in den letzten Jahren mit renommierten nationalen und internationalen Preisen ausgezeichnet. Geschäftsführer von rabbit eMarketing sind die Online-Dialog-Pioniere Uwe-Michael Sinn und Nikolaus von Graeve.