Schleswig-Holstein: Liberalisierung des Glücksspiel-Marktes beschlossen
In 3. Lesung wurde das Reformgesetz beschlossen (Gesetzesentwürfe hier).
Damit ist im nördlichsten Bundesland das staatliche Glücksspiel-Monopol gefallen. Private Buchmacher und Spiele-Anbieter können nun eine Fünf-Jahres-Lizenz beantragen, müssen dabei aber eine Abgabe von 20 Prozent ihres Ertrags an das Land entrichten.
Da Glücksspiel-Recht in Deutschland grundsätzlich Länderangelegenheit ist, kann jedes Bundesland selbst die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegen. Bislang hatten sich alle 16 Bundesländer stets auf einen gemeinsamen Staatsvertrag geeinigt, der dann in den Länderparlamenten umgesetzt wurde.