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Änderung im Fernabsatzrecht erfordern neue Widerrufsbelehrungen für Online-Shops

Ein Großteil der momentan in deutschen Online-Shops verwendeten Widerrufsbelehrungen ist schlichtweg falsch.
06.09.11

Eine erneute Änderung des Widerrufsrecht ist am 4. August 2011 fast unbemerkt in Kraft getreten.

Die wichtigste Änderung besteht dabei in der Ersatzpflicht des Verbrauchers. Bisher schuldete der Verbraucher bei Widerruf des Vertrages dem Unternehmer Wertersatz für jede Nutzung und für jede Verschlechterung der Sache. Der Käufer gab die Ware zwar zurück, musste aber trotzdem Geld dafür zahlen, so als habe er für die gleiche Zeit den Gegenstand gemietet. Der EuGH hat allerdings bereits 2009 festgestellt, dass diese Regelung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Insbesondere sei unvereinbar, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nur gegen Zahlung eines pauschalierten Wertersatz ausüben kann. Besonders bei höherwertigen Produkten konnte ein Widerruf den Verbraucher bisher leicht einige hundert Euro kosten, obwohl die Idee des Widerrufsrechts darin besteht, den Verbraucher vor Mehrkosten gegenüber einem Erwerb im Ladengeschäft zu schützen. Dieser Widerspruch wurde durch die abermalige Änderung des Fernabsatzrechts beseitigt.