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Warum „Dubai-Schokolade“ keine Marke ist

Luxus und Genuss: Dubai-Schokolade boomt. Doch die Markenrechte und Herkunftsangaben werfen rechtliche Fragen auf.
09.12.24

- Dubai-Schokolade wurde in Dubai erfunden, ist aber markenrechtlich nicht geschützt
- 19 Markenanmeldungen für Dubai-Schokolade in Deutschland, doch viele scheitern
- Zutaten wie Pistazien und Engelshaar sind essenziell für Dubai-Schokolade

Dubai-Schokolade ist der neue Renner auf deutschen Weihnachtsmärkten. Die handgemachte Schokolade mit Pistaziencreme und Kadayif, auch als Engelshaar bekannt, hat ihren Ursprung in Dubai. Erfunden wurde sie von Sarah Hamouda, die das Dessert aus einer Heißhunger-Laune heraus kreierte. Der süße Trend wurde durch Social Media viral und hat sich mittlerweile weltweit etabliert.


Auf deutschen Weihnachtsmärkten verkauft unter anderem die Kischmisch-Manufaktur diese luxuriöse Schokolade, die trotz ihres Preises von 7,50 Euro pro 100 Gramm nahezu täglich ausverkauft ist. Doch der Begriff „Dubai-Schokolade“ wirft rechtliche Fragen auf, berichtet die Deutsche Welle. Markenrechtlich ist der Name nicht geschützt, da die Vereinigten Arabischen Emirate nicht Teil des Abkommens zum Schutz geografischer Herkunftsangaben sind. Dies bedeutet, dass theoretisch jeder den Begriff verwenden darf. Dennoch gibt es 19 Markenanmeldungen mit dem Namen „Dubai-Schokolade“ in Deutschland – der Erfolg solcher Anträge ist jedoch fraglich.


Laut Patentanwälten gilt der Begriff inzwischen als allgemeiner Begriff für Schokolade mit Pistaziencreme und Kadayif. Damit fehlt die nötige Unterscheidungskraft, um ihn markenrechtlich zu schützen. Hersteller können versuchen, ihren eigenen Namen davorzusetzen, wie „Kikis Dubai-Schokolade“, doch auch dies wird als nicht ausreichend angesehen. Trotz rechtlicher Unklarheiten bleibt Dubai-Schokolade ein weltweiter Trend und wird in diesem Jahr wohl viele Weihnachtsgeschenke schmücken. Ob sich langfristig eine Marke durchsetzt, bleibt offen.