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Werbung mit Prüfsiegel sorgt für Abmahnung

Abmahnungen drohen bei Werbung ohne Details zur Qualität, fehlenden Kosmetikangaben und Alkohol-Verkäufen ohne Altersprüfung.
22.08.24

- Werbung muss vollständige Prüfinformationen bieten
- Fehlende Pflichtangaben auf Kosmetikprodukten abgemahnt
- Online-Verkäufe benötigen Alterskontrolle

Im Bereich der Online-Werbung und des Handels sind Händler zunehmend mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, wenn sie gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen, berichtet Onlinehändler News. Ein Beispiel betrifft die Werbung mit dem Begriff „geprüfte Qualität“. Händler dürfen diesen Begriff nur verwenden, wenn sie vollständige Informationen zu den Prüfkriterien und der entsprechenden Quelle bereitstellen. Ein Fall zeigt, wie ein Anbieter von Pflanzenschutzmitteln eine Abmahnung erhielt, weil er nicht die erforderlichen Details zur Prüfung lieferte und zudem sein Produkt ohne erforderliche Zulassung anbot.

Abmahnung in Kosmetikbranche
Ein weiteres Problemfeld betrifft die Kosmetikbranche. Händler sind verpflichtet, bestimmte Pflichtangaben wie das Mindesthaltbarkeitsdatum und den Verwendungszweck auf ihren Produkten zu machen. Ein Ebay-Händler wurde abgemahnt, da er diese Anforderungen nicht erfüllte, was auf eine unzureichende Kennzeichnung seiner Gelenk-Salbe zurückzuführen war.

Rechtliche Vorgaben im Alkoholversand
Auch im Bereich des Alkoholversands gibt es rechtliche Vorgaben, insbesondere zur Altersprüfung. Online-Händler müssen sicherstellen, dass alkoholische Getränke nur an volljährige Kunden versendet werden, wobei der Versanddienstleister das Alter überprüfen muss. Ein Händler, der diesen Prozess nicht korrekt umsetzte, erhielt eine Abmahnung, weil der Testkauf ergab, dass keine Altersprüfung stattgefunden hatte. Diese Fälle verdeutlichen die Notwendigkeit für Händler, sich strikt an gesetzliche Vorgaben zu halten, um rechtlichen Problemen und finanziellen Strafen vorzubeugen.