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Granini darf kein Immun-Water bewerben

Verbraucherschützer setzen sich gegen Eckes-Granini durch: "Immun Water"-Werbung wegen irreführender Gesundheitsangaben gestoppt.
30.07.24

- Verbot für "Immun Water": Eckes-Granini unterliegt vor Gericht
- Irreführende Gesundheitswerbung: Eckes-Granini verliert Rechtsstreit
- Verbraucherschützer siegen: "Immun Water" darf nicht mehr beworben werden


Das Oberlandesgericht Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „Immun Water“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Die Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) wurde damit vollumfänglich bestätigt. Der VZBV kritisierte die Werbung als unzulässige Gesundheitswerbung, die einen falschen Eindruck über den Zusammenhang zwischen dem Getränk und der Immunstärkung erweckt.


Die Bezeichnung „Immun Water“ verstößt gegen die EU Health-Claims-Verordnung, da sie eine spezifische gesundheitsbezogene Aussage macht, die nicht zugelassen ist. Das Gericht verweigerte Eckes-Granini die weitere Vermarktung des Produkts bis Ende 2024. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, allerdings hat das Unternehmen eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.