Google Ads Abmahnungen vermeiden
- Google-Anzeige suggerierte falschen Preis für bedruckte Rettungsdecken
- Landgericht Wiesbaden entschied: Werbung war irreführend und wettbewerbswidrig
- Händler sollten Preise klar kennzeichnen und Aufpreise deutlich machen
Eine Online-Händlerin warb über Google Ads für Rettungsdecken mit einem Preis von 0,58 Euro pro Stück und dem Hinweis, dass eine Bedruckung mit Logo möglich sei. Allerdings fehlte in der Anzeige der Hinweis, dass der genannte Preis nur für unbedruckte Decken und eine Mindestbestellmenge von 1.600 Stück galt. Ein Abmahnverein sah dies als irreführend an und leitete rechtliche Schritte ein. Da die Händlerin die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, musste das Landgericht Wiesbaden den Fall bewerten.
Das Gericht entschied, dass die Anzeige einen falschen Eindruck erweckte, indem sie suggerierte, dass auch bedruckte Decken zu diesem Preis erhältlich seien. Kunden könnten dadurch in den Shop gelockt und zu Kaufentscheidungen verleitet werden, die sie unter vollständiger Kenntnis aller Kosten möglicherweise nicht getroffen hätten. Die Werbung wurde daher als wettbewerbswidrig eingestuft, da sie gegen das Gebot der Preisklarheit verstieß.
Für Online-Händler bedeutet dieses Urteil, dass Preisangaben in Google Ads transparent und eindeutig sein müssen. Dies schützt nicht nur vor Abmahnungen, sondern sorgt auch für eine vertrauenswürdige Kundenkommunikation und langfristige Kundenzufriedenheit.