Hamburg: Verfassungsgericht prüft Initiative gegen Werbeflut
- Initiative "Hamburg werbefrei" will Werbeflächen gesetzlich stark einschränken
- Senat klagt gegen Initiative wegen Verstoßes gegen städtische Einnahmen und Grundgesetz
- Gericht könnte Teile der Volksinitiative für zulässig erklären
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sich mit der Volksinitiative "Hamburg werbefrei" beschäftigt, die darauf abzielt, die Anzahl der Werbeflächen in der Stadt drastisch zu reduzieren, insbesondere digitale Werbung. Die Initiative argumentiert, dass die wachsende Anzahl von Werbetafeln das Stadtbild negativ beeinflusst. Im Oktober 2022 wurden rund 15.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt, nachdem die Bürgerschaft die Initiative nicht unterstützt hatte, berichtet die taz.
Der Senat klagte gegen die Initiative und argumentierte, dass sie potenzielle Einnahmeverluste für die Stadt und mögliche Verstöße gegen Grundrechte, insbesondere das Eigentumsrecht, bedeuten könnte. Bei der Verhandlung am Freitag wurden diese zentralen Punkte diskutiert, wobei das Gericht offen ließ, ob und welche Teile der Initiative für rechtlich zulässig erklärt werden könnten. Am 6. September will das Gericht sein Urteil bekannt geben.