Gericht kassiert Facebook-Sperre
- Facebook sperrte Filmwerkstatt Düsseldorf unrechtmäßig
- Landgericht Düsseldorf sieht Meta's marktbeherrschende Stellung als missbraucht an
- Erfolg ermöglicht einfacheren Rechtsweg für Kunst- und Kulturorganisationen
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Meta unrechtmäßig die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf gesperrt hat. Auslöser war ein Bild aus dem Film "Der Schamane und die Schlange", das eine indigene Gruppe im Lendenschurz zeigte. Meta's Algorithmen stuften dies als Verstoß gegen ihre Richtlinien ein, dies zur Sperrung führte. Erst anderthalb Jahre später, nach rechtlichem Vorgehen durch die Filmwerkstatt und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), wurde die Seite wieder freigeschaltet, berichtet Heise.
Marktbeherrschende Stellung und Kunstfreiheit
Das Gerichtsurteil betonte, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hatte, indem es die Kulturschaffenden behinderte. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt für die Kunstfreiheit und könnte anderen Organisationen helfen, gegen willkürliche Einschränkungen vorzugehen.
Bedeutung des Kartellrechts
Besonders bedeutsam ist die Anwendung des Kartellrechts in diesem Kontext, da es deutschen Gerichten ermöglichte, über den Fall zu entscheiden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht das Urteil als einen Fortschritt für die Rechte von Künstlern und Forschern an, besonders im Hinblick auf den zukünftigen Digital Services Act (DSA).