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BGH lässt Katies „klimaneutral“ erklären

Unternehmen müssen "klimaneutral" in der Werbung erklären, da Emissionskompensation nicht gleichwertig zur Reduktion von Treibhausgasen ist.
28.06.24

- BGH: Begriff "klimaneutral" muss in der Werbung selbst erklärt werden
- Katjes-Werbung als irreführend bewertet, da Produktion nicht klimaneutral lief
- Emissionen kompensieren ist nicht gleichwertig zur Reduktion von Treibhausgasen

Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass Unternehmen den Begriff "klimaneutral" direkt in ihren Werbematerialien erläutern müssen. Diese Entscheidung folgte auf eine Klage gegen Katjes, die behaupteten, ihre Produktion sei klimaneutral, obwohl die eigentlichen Herstellungsprozesse nicht emissionsfrei waren, berichtet die Tagesschau. Stattdessen kompensierte Katjes die Emissionen durch Klimaschutzprojekte, dies vom Gericht als irreführend eingestuft wurde. Das Gericht entschied, dass Verweise auf externe Quellen wie Websites oder QR-Codes nicht ausreichen, um Transparenz zu gewährleisten.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass besonders bei umweltbezogenen Werbeaussagen eine hohe Gefahr der Täuschung besteht. Es ist unerlässlich, dass Begriffe wie "klimaneutral" in der Werbung selbst klar und verständlich erklärt werden. Der Gerichtshof hob hervor, dass Emissionskompensation nicht gleichzusetzen ist mit der tatsächlichen Reduktion von Treibhausgasen. Für den Klimaschutz ist es wichtiger, Emissionen zu vermeiden, anstatt sie nur auszugleichen. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, begrüßte das Urteil und wies darauf hin, dass diese Richtlinie branchenübergreifend gilt.