Tell-a-Friend Funktion: Rechtlich bedenklich aber dennoch sauber nutzbar? Ja!
Die Freunde-Empfehlen / Tell-a-Friend Funktion via E-Mail ist ein beliebter Weg zur kostenfreien viralen Verbreitung von Inhalten. Meist verschickt der Anbieter dann eine E-Mail an dem von seinem Kunden angegebenen Dritten, so z.B. auch die Freunde-Einladungen bei Facebook, Xing, und vielen anderen…
Rechtlich war ja nie so ganz klar, ob man das nun so machen darf oder nicht, es war stets grau. Der Dritte der diese E-Mail dann bekommt, hatte schließlich kein Opt-In hierfür erteilt. Dass Tell-a-friend-E-Mails somit von der Rechtsprechung kritisch gesehen werden, ist bekannt.
In einem aktuellen Urteil vom Landgericht Berlin (Az. 16 O 551 /10) geht es nun ganz konkret um rechtliche Aspekte rund um die Tell-a-friend Funktion. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. , also kein leichter Gegner im Spiel und eine Beachtung wert. Dennoch ist das Ergebnis eine schöne Sache, da es in diesem Bereich nun mehr Klarheit verschafft hat.