Kostenlose Warteschleife nimmt Marketingverantwortliche in die Pflicht
Besonders ein Element der geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes stößt vielerorts auf große Skepsis: die kostenlose Warteschleife. Der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf hat bei zahlreichen Unternehmen und Verbänden für Unmut gesorgt. Die comevis GmbH & Co. KG hingegen sieht in der Neuregelung große Potentiale zur Stärkung von Marken und Kundenbindung. Die Experten für akustische Markenführung und auditives Dialogdesign betrachten Wartesituationen am Telefon als vielversprechende Plattform, auf der sich Unternehmen durch den gezielten Einsatz von Klang-Profilen und professionellem Audio-Interface-Design positiv im Bewusstsein der Anrufer verankern. Dabei werden primitive Warteschleifen abgeschafft und durch eine intelligente Wartefeldsystematik, die konsequent auf die individuellen Dialogsituationen eingeht, ersetzt.
„Vordergründig kommen durch die kostenlose Warteschleife für die Unternehmen Mehrkosten zu. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Da die Zeit in der Warteschleife eine Phase ist, in der die Unternehmen die Aufmerksamkeit der Anrufer haben, lässt sich diese Zeit hervorragend zur Stärkung der Kundenbindung und zur Markenbildung nutzen. Außerdem bin ich der festen Überzeugung, dass Anrufer viel offener dafür sind, Informationen und Botschaften der Unternehmen in der Warteschleife zu akzeptieren, wenn ihnen in der Zeit keine Kosten entstehen“, erklärt Stephan Vincent Nölke, Gründer und Geschäftsführer der comevis GmbH & Co. KG, die sich seit vielen Jahren mit multisensorischen Zusammenhängen in der auditiv gestützten Kundenkommunikation befasst. „Die Warteschleife kann aber auch für das jeweilige Unternehmen kostenneutral oder sogar gewinnbringend genutzt werden, indem die Zeit in der Warteschleife anderen Unternehmen als Werbezeit angeboten wird. So kann beispielsweise ein Versandhändler seine Warteschleife gezielt als Infotainment-Fenster den Unternehmen anbieten, deren Produkte er vertreibt.“
Laut dem aktuellen Entwurf sollen gebührenpflichtige Warteschleifen zukünftig nur dann zulässig sein, wenn der Anrufer eine ortsgebundene Telefonnummer wählt. Ebenfalls zulässig sollen diese auch für Rufnummern sein, die beispielsweise mit 0800 beginnen und bei denen der Angerufene – also beispielsweise Banken, Versandhändler und Reiseanbieter - die Kosten für die Warteschleife vollständig trägt, soweit nicht aus dem Ausland angerufen wird. Zudem bleiben Warteschleifen zulässig, wenn der Anruf zu einem Festpreis erfolgt oder wenn eine Rufnummer für mobile Dienste genutzt wird. Somit haben alle zumindest alle Unternehmen, die über eine kostenpflichtige Servicerufnummer erreichbar sind, raschen Handlungsbedarf.
Da Klänge und Stimmen eine Atmosphäre schaffen können, aus der Vertrauen entsteht, und da Vertrauen die Grundlage von Kundenbindung und einem hohen Markenwert ist, sieht comevis in einer klugen Warteschleifen-Systematik eine bedeutende Plattform der Kundenkommunikation. „Marketingverantwortliche sollten endlich begreifen, dass auch die genutzten Telefonie-Systeme als pro-aktives Marketinginstrumentarium erschlossen und genutzt werden müssen, denn die Zeit in der man hochkomplexe Telefonanlagen nur dem technischen Personal überlässt ist vorbei“, so Stephan Vincent Nölke, der auch Autor von Fachbücher wie beispielsweise „Das 1x1 des Audio Marketings“ und „Das 1x1 des multisensorische Marketings“ ist.
„Die Augen können wir schließen, die Ohren nicht. Wir sind also ständig von Klängen umgeben, mit denen wir dann Gefühle und Erinnerungen verbinden. Unter dem Gesichtspunkt des multisensorischen Marketings kommt somit dem Ohr beziehungsweise Klängen und Melodien eine ganz besondere Bedeutung zu“, erklärt Stephan Vincent Nölke weiter. „Unternehmen, die dies erkennen und für die eigene Marke in der Warteschleife konsequent einsetzen, werden sich durch Audio Marketing und Audio Branding einen nachhaltigen Vorsprung von den Wettbewerbern verschaffen.“
„Vordergründig kommen durch die kostenlose Warteschleife für die Unternehmen Mehrkosten zu. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Da die Zeit in der Warteschleife eine Phase ist, in der die Unternehmen die Aufmerksamkeit der Anrufer haben, lässt sich diese Zeit hervorragend zur Stärkung der Kundenbindung und zur Markenbildung nutzen. Außerdem bin ich der festen Überzeugung, dass Anrufer viel offener dafür sind, Informationen und Botschaften der Unternehmen in der Warteschleife zu akzeptieren, wenn ihnen in der Zeit keine Kosten entstehen“, erklärt Stephan Vincent Nölke, Gründer und Geschäftsführer der comevis GmbH & Co. KG, die sich seit vielen Jahren mit multisensorischen Zusammenhängen in der auditiv gestützten Kundenkommunikation befasst. „Die Warteschleife kann aber auch für das jeweilige Unternehmen kostenneutral oder sogar gewinnbringend genutzt werden, indem die Zeit in der Warteschleife anderen Unternehmen als Werbezeit angeboten wird. So kann beispielsweise ein Versandhändler seine Warteschleife gezielt als Infotainment-Fenster den Unternehmen anbieten, deren Produkte er vertreibt.“
Laut dem aktuellen Entwurf sollen gebührenpflichtige Warteschleifen zukünftig nur dann zulässig sein, wenn der Anrufer eine ortsgebundene Telefonnummer wählt. Ebenfalls zulässig sollen diese auch für Rufnummern sein, die beispielsweise mit 0800 beginnen und bei denen der Angerufene – also beispielsweise Banken, Versandhändler und Reiseanbieter - die Kosten für die Warteschleife vollständig trägt, soweit nicht aus dem Ausland angerufen wird. Zudem bleiben Warteschleifen zulässig, wenn der Anruf zu einem Festpreis erfolgt oder wenn eine Rufnummer für mobile Dienste genutzt wird. Somit haben alle zumindest alle Unternehmen, die über eine kostenpflichtige Servicerufnummer erreichbar sind, raschen Handlungsbedarf.
Da Klänge und Stimmen eine Atmosphäre schaffen können, aus der Vertrauen entsteht, und da Vertrauen die Grundlage von Kundenbindung und einem hohen Markenwert ist, sieht comevis in einer klugen Warteschleifen-Systematik eine bedeutende Plattform der Kundenkommunikation. „Marketingverantwortliche sollten endlich begreifen, dass auch die genutzten Telefonie-Systeme als pro-aktives Marketinginstrumentarium erschlossen und genutzt werden müssen, denn die Zeit in der man hochkomplexe Telefonanlagen nur dem technischen Personal überlässt ist vorbei“, so Stephan Vincent Nölke, der auch Autor von Fachbücher wie beispielsweise „Das 1x1 des Audio Marketings“ und „Das 1x1 des multisensorische Marketings“ ist.
„Die Augen können wir schließen, die Ohren nicht. Wir sind also ständig von Klängen umgeben, mit denen wir dann Gefühle und Erinnerungen verbinden. Unter dem Gesichtspunkt des multisensorischen Marketings kommt somit dem Ohr beziehungsweise Klängen und Melodien eine ganz besondere Bedeutung zu“, erklärt Stephan Vincent Nölke weiter. „Unternehmen, die dies erkennen und für die eigene Marke in der Warteschleife konsequent einsetzen, werden sich durch Audio Marketing und Audio Branding einen nachhaltigen Vorsprung von den Wettbewerbern verschaffen.“