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EM-Tickets: Bundeskartellamt ermittelt gegen DFB

Timo Schutt | 29.03.2016
Das Bundeskartellamt hat Ermittlungen gegen den DFB aufgenommen aufgrund dessen Vergabepraxis für Tickets für die Fußballeuropameisterschaft 2016 in Frankreich.

Jede teilnehmende Nation hat ein begrenztes Kartenkontingent zur Verfügung. Der DFB hatte dabei entschieden, den Kauf von Tickets von einer Mitgliedschaft „Fan-Club Nationalmannschaft“ abhängig zu machen. Nur wer also ein registriertes Mitglied war, konnte sich in der ersten Verkaufsphase überhaupt für den Ticketkauf bewerben.

Da diese Mitgliedschaft aber kostenpflichtig ist und damit ein Fan auch dann für die Mitgliedschaft zahlen muss, wenn bzw. obwohl er letztlich kein Ticket erhalten hat, sieht das Bundeskartellamt darin einen möglichen Ausbeutungsmissbrauch.

Wie man an diesem Vorgang sehen kann und wie hier schon oft gesagt: Nicht immer ist eine Idee, die marketingtechnisch sinnvoll erscheint, auch rechtlich eine gute Idee. Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, auch Marketingmaßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Hier kommen in Frage: Aspekte aus dem Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht usw.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de