Einhaltung der Vorschriften reicht nicht aus
Bei einem Eishockeyspiel wurde 2008 eine Zuschauerin von einem Puck getroffen und verletzt. Die Zuschauerin verklagte daraufhin den veranstaltenden Verein auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sowohl vor dem Landgericht Regensburg als auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Nürnberg bekam die Zuschauerin nun Recht: Der beklagte Verein konnte sich auch nicht mit dem Argument retten, er hätte seine Sportstätte nach den geltenden DIN-Normen gebaut. Aus Sicht der Gerichte wäre es darüber hinaus erforderlich gewesen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Zuschauer vor einem Puck zu schützen.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Man sieht an diesem Beispiel: Es reicht eben im Regelfall gerade nicht, sich wortgetreu an die Vorschriften zu halten (was schon schwer genug ist, da man sie dazu erst einmal alle kennen müsste) – vielmehr muss man immer im Einzelfall prüfen, ob die individuellen Begebenheiten es nicht erfordern, zusätzliche Maßnahmen zu treffen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Man sieht an diesem Beispiel: Es reicht eben im Regelfall gerade nicht, sich wortgetreu an die Vorschriften zu halten (was schon schwer genug ist, da man sie dazu erst einmal alle kennen müsste) – vielmehr muss man immer im Einzelfall prüfen, ob die individuellen Begebenheiten es nicht erfordern, zusätzliche Maßnahmen zu treffen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)