Niedersachsen: Hohes Bußgeld bei Diskriminierung
In Niedersachsen soll im Herbst ein Kabinettsentwurf diskutiert werden, nach dem Diskriminierung, bspw. an der Diskotür, mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden soll.
Der Betroffene soll dabei – anders als beim bundesweit geltenden Gleichbehandlungsgesetz (“Antidiskriminierungsgesetz”) – nicht selbst gegen den Veranstalter klagen müssen, sondern es reicht dann eine Beschwerde bei der Polizei oder beim Ordnungsamt, die dann selbst ein Verfahren einleiten.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Der Betroffene soll dabei – anders als beim bundesweit geltenden Gleichbehandlungsgesetz (“Antidiskriminierungsgesetz”) – nicht selbst gegen den Veranstalter klagen müssen, sondern es reicht dann eine Beschwerde bei der Polizei oder beim Ordnungsamt, die dann selbst ein Verfahren einleiten.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)