Wenn der Vertrag in Vergessenheit gerät
Hätte man doch besser vorher mal in den Vertrag geschaut.
Einen Vorteil haben Verträge: Wenn er gut formuliert ist, steht alles drin, was man wissen will, wenn es Probleme geben sollte.
Verträge haben aber auch einen Nachteil: Heute werden sie geschrieben und unterschrieben, und danach landen sie in die Schublade. Die Kunst besteht darin, auch noch später zu wissen, was da drin steht.
Versicherungsverträge sind ein berühmtes Beispiel: Der Versicherungsnehmer schließt diese einmal und dann fristen sie ein einsames Dasein im Schrank. Wichtig ist es dabei, bei jedem Vorhaben bzw. bei jeder Veranstaltung zu wissen, ob es/sie ausreichend versichert ist. Man hört dann oft: „Wir sind versichert“ – wie, zu welchen Bedingungen, was genau usw. weiß man dann aber nicht.
Erwischt hat dies nun ausgerechnet einen Versicherungsmakler, der mit seinem Porsche auf einer Rennstrecke unterwegs war und dabei einen Unfall gebaut hatte. Dieser wollte nun von seinem Versicherer Schadenersatz für den Porsche haben – weil er glaubte, dass seine Fahrt auf der Rennstrecke versichert gewesen sei.
Nein, sagte nicht nur der Versicherer, sondern jetzt auch das Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Versicherungsbedingungen schließen nämlich eine solche Versicherungsleistung für diesen konkreten Fall aus. Der Versicherungsmakler muss nun den Schaden an seinem Porsche selbst zahlen.
Maßgeblich war folgende Klausel im Versicherungsvertrag:
„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.“
Ausgenommen von dieser Klausel waren lediglich Fahrsicherheitstrainings, die wären also versichert gewesen.
Also: Es reicht nicht aus einmal einen Vertrag zu unterschreiben. Es wäre sinnvoll, regelmäßig in den Vertrag zu schauen, ob man sich tatsächlich noch daran hält.
Bei Versicherungsverträgen ist dabei wichtig zu wissen, ob jede neue Veranstaltung versichert ist und ob ggf. der Versicherer über so genannte gefahrerhöhende Momente zu informieren ist.
Aufpassen muss man bei anderen Verträgen: Wenn man im Vertrag A vereinbart hat, und plötzlich macht man aus Versehen B, dann gilt A möglicherweise nicht mehr. Das kann dann ärgerlich werden, wenn man durch B mehr Nachteile erleidet; dann kann man sich nicht mehr auf A berufen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Einen Vorteil haben Verträge: Wenn er gut formuliert ist, steht alles drin, was man wissen will, wenn es Probleme geben sollte.
Verträge haben aber auch einen Nachteil: Heute werden sie geschrieben und unterschrieben, und danach landen sie in die Schublade. Die Kunst besteht darin, auch noch später zu wissen, was da drin steht.
Versicherungsverträge sind ein berühmtes Beispiel: Der Versicherungsnehmer schließt diese einmal und dann fristen sie ein einsames Dasein im Schrank. Wichtig ist es dabei, bei jedem Vorhaben bzw. bei jeder Veranstaltung zu wissen, ob es/sie ausreichend versichert ist. Man hört dann oft: „Wir sind versichert“ – wie, zu welchen Bedingungen, was genau usw. weiß man dann aber nicht.
Erwischt hat dies nun ausgerechnet einen Versicherungsmakler, der mit seinem Porsche auf einer Rennstrecke unterwegs war und dabei einen Unfall gebaut hatte. Dieser wollte nun von seinem Versicherer Schadenersatz für den Porsche haben – weil er glaubte, dass seine Fahrt auf der Rennstrecke versichert gewesen sei.
Nein, sagte nicht nur der Versicherer, sondern jetzt auch das Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Versicherungsbedingungen schließen nämlich eine solche Versicherungsleistung für diesen konkreten Fall aus. Der Versicherungsmakler muss nun den Schaden an seinem Porsche selbst zahlen.
Maßgeblich war folgende Klausel im Versicherungsvertrag:
„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.“
Ausgenommen von dieser Klausel waren lediglich Fahrsicherheitstrainings, die wären also versichert gewesen.
Also: Es reicht nicht aus einmal einen Vertrag zu unterschreiben. Es wäre sinnvoll, regelmäßig in den Vertrag zu schauen, ob man sich tatsächlich noch daran hält.
Bei Versicherungsverträgen ist dabei wichtig zu wissen, ob jede neue Veranstaltung versichert ist und ob ggf. der Versicherer über so genannte gefahrerhöhende Momente zu informieren ist.
Aufpassen muss man bei anderen Verträgen: Wenn man im Vertrag A vereinbart hat, und plötzlich macht man aus Versehen B, dann gilt A möglicherweise nicht mehr. Das kann dann ärgerlich werden, wenn man durch B mehr Nachteile erleidet; dann kann man sich nicht mehr auf A berufen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)