Große Zukunft für den Handel mit gebrauchter Software
Technische Geräte bestimmen unser tägliches Leben, ohne dass wir uns dessen richtig bewusst sind. Und kaum eines dieser Geräte kommt ohne Software aus. Könnten die meisten Unternehmen ohne Software überhaupt überleben? Im Laufe der Jahre hat sich die Technik immer weiter entwickelt und die Programmierung von Computern ist zu einer Ingenieursdisziplin geworden. Egal ob man Texte erstellt oder Bilder bearbeitet, im Internet surft oder Spiele spielt - für alles ist eine Software nötig, damit die Daten verarbeitet werden können.
Was wären wir zum Beispiel ohne Microsoft Office, eines der bekanntesten Systeme für Büro und Verwaltung? Wie viel länger würde dann unsere Bearbeitung von Briefen, Rechenoperationen oder Präsentationen dauern? Müssten wir unsere Briefe wieder auf Schreibmaschine schreiben und mit der Post versenden, anstatt innerhalb von ein paar Minuten eine E-Mail zu verfassen?
Die Begriff Software existiert seit 1958 und wird auch Datenverarbeitungsprogramm genannt, das auf Hardwarekomponenten zum Einsatz gebracht wird. So ist beispielsweise eine DVD oder Bluray eine Software, die von einem Abspielgerät- einer Hardware - wiedergegeben wird. Meist ist die einfache Software auf Computern schon als Betriebsystem vorhanden, welches jedoch ergänzt und erweitert werden kann. Egal auf welchem Gebiet, überall gibt es die nötigen Entwicklungen und Programme zur Bearbeitung. Software gibt es als Betriebssystem und Gerätetreiber, die es erst möglich machen, die Hardware zu benutzen.
Standard-Software kann man überall käuflich erwerben. Freeware dagegen lässt sich kostenlos aus dem Internet herunterladen. Die Anwendungssoftware macht es möglich, Anwendungen wie Textverarbeitung zu nutzen. Sie verschleißt nicht durch häufige Nutzung und wird allgemein als im vorausgeleistete Arbeit bezeichnet. Diese darf nur unter Beachtung des Urheberrechtes kopiert oder weitergegeben werden.
In den 1950 er Jahren waren Software und Hardware noch miteinander verbunden. 20 Jahre später gab es die Neuheit durch eine Entscheidung der US-Regierung, dass IBM auf Rechnungen Software und Hardware trennen musste. Daraufhin folgten in den 1970er Jahren die Gründung von Firmen, die nur Software entwickelten oder mit dieser handelten, wie etwa Microsoft in den USA und SAP in Deutschland. Der Konzern SAP hat seinen Sitz in Walldorf und gilt als der größte europäische Softwarehersteller. Das Hauptaugenmerk der Aktiengesellschaft ist die Entwicklung von Software für Geschäftsprozesse von Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Buchführung, Einkauf, Vertrieb und Personalwesen. SAP ist der drittgrößte, unabhängiger Softwarelieferant der Welt und glänzt mit Niederlassungen in mehr als 50 Ländern und etwa 120 Tochtergesellschaften. Heute hat SAP über 100.000 Kunden und wird von etwa 12 Millionen Anwendern eingesetzt. Was viele der Anwender jedoch nicht
wissen: Software kann auch gebraucht erworben werden. Sie wurde dann bereits verwendet und die zugehörige Lizenz ist ausgeübt worden, was die Software erheblich günstiger werden lässt. Oftmals kann es sein, dass veraltete Versionen von den Herstellern nicht mehr angeboten werden und nur noch ein Kauf von gebrauchten Lizenzen möglich ist. Ein weiterer Vorteil von gebrauchter Software ist die Nachhaltigkeit. Man nutzt Ressourcen, die schon vorhanden sind. Der Nutzer vermeidet es somit, sich in den marktwirtschaftlichen Kreislauf des Neuerwerbs einzuklinken. Häufig haben Unternehmen Software übrig, die nicht mehr benötigt wird, sei es durch Insolvenz, Kürzung der Arbeitsplätze oder den Erwerb von neuen Programmen. Das Unternehmen kann die nicht mehr benötigten Lizenzen selbst verkaufen oder einem Händler überlassen, der diese wiederum anderen Unternehmen anbietet. So zählt auch die Firma Susensoftware zu den Gebrauchtsoftwarehändlern und handelt mit stiller Software. Dies sind hauptsächlich Produkte von SAP, die nicht mehr aktiv eingesetzt werden. Somit können die stillen Reserven zu aktiviert werden. Zu den Kunden gehören sowohl große international agierende Konzerne aus allen Branchen als auch größere, mittelständische Unternehmen.
Doch wie sieht der Markt auf diesem Gebiet momentan aus? Gebrauchtsoftwarehandel findet nicht nur über Händler, sondern auch im Privatleben statt. Der Markt gebrauchter Softwarelizenzen gedeiht, doch manchmal wird der Weiterverkauf in Herstellerverträgen untersagt oder eingeschränkt und somit der Handel stark behindert. Streitpunkt ist dabei, in welchem Ausmaß die Übertragung des Nutzungsrechtes erlaubt ist und ob es der Zustimmung des Urhebers bedarf. In rechtlichen Diskussionen wird davon ausgegangen, dass das Einverständnis des Herstellers nicht notwendig ist oder er zumindest seine Zustimmung nicht verweigern darf. Trotz allem gibt es auch in 2014 Verbote des Weiterverkaufs von Software oder bestimmte allgemeine Geschäftsbedingungen, die kartellrechtlich infrage gestellt werden. Länderübergreifend befassen sich Gerichte mit den Diskussionen um den Gebrauchtlizenzenhandel, denn Hersteller wie SAP oder Microsoft fürchten eine Verletzung ihrer Urheberrechte und versuchen den Handel zu behindern, um z.b. sinkende Umsätze zu vermeiden.
So gab es in 2013 auch etwas Aufhebens um die Klage der Firma susensoftware gegen die SAP Deutschland GmbH und Co. KG, die vor dem Landgericht Hamburg eingereicht wurde. Geschäftsführer Axel Susen beanstandete einige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareherstellers, die die Überlassung und Pflege von Standardsoftware betreffen und einen freien Wettbewerb verhindern. Die rechtlich bedenklichen AGBs sollten auf Rechtswidrigkeit und somit auch auf Unwirksamkeit geprüft werden, da sie laut Susensoftware den Weiterverkauf von Software verhindern und SAP eine marktbeherrschende Stellung sichern. Weiterhin wurden einige Klauseln zur Regelung der Softwarepflege von Axel Susen beanstandet. Am 25. Oktober 2013 wurde nun das vorläufige Urteil des Landgerichts Hamburg bekannt gegeben. Axel Susen bekommt in einigen Punkten Recht und die Anwender von SAP-Software dürften damit die gebrauchten Lizenzen künftig ohne Zustimmung des Konzerns weiterverkaufen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da SAP Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte. Dabei ging es konkret um zwei Klauseln, die besagen, das der Verkauf von Lizenzen oder der Zukauf von Software von SAP genehmigt werden muss. SAP müsste damit einige Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen und dürfte dann den Handel mit gebrauchter Software nicht weiter so behindern. Die Beanstandung der Klausel bezüglich der Softwarepflege wurde vom Landgericht jedoch zurückgewiesen. Wird das vorläufige Urteil bestätigt, so hätte dies eine große Wirkung auf den jetzt schon florierenden Markt des Handels mit gebrauchter Software.
Für Händler sollte es dann leichter werden, gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufzukaufen und an interessierte Kunden zu vermarkten. Doch nicht nur die Position der Händler würde sich verstärken, sondern auch Anwender werden davon profitieren, nicht mehr auf die direkte Zustimmung des Softwareherstellers angewiesen zu sein. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so wird es wohl zu mehr Wettbewerb auf dem Markt von Unternehmenssoftware kommen. Mit der jetzigen, quasi monopolistischen Stellung, ist es schließlich möglich, hohe Preise oder unerwartet strenge Bedingungen festzulegen. Die Anwender leben in einer gewissen Abhängigkeit von den Produkten und Serviceleistungen des Anbieters, da die nötigen Ausweichmöglichkeiten zu anderen Angeboten fehlen, sobald der Anwender eine Unternehmenssoftware eines Herstellers eingeführt hat. Dann ist ein Wechsel zu einer anderen Unternehmenssoftware wirtschaftlich und technisch nahezu unmöglich. Sobald marktbeherrschende Software-Konzerne mit einem neuem Wettbewerb arbeiten müssten, könnte es dazu kommen, dass sich andere Software-Entwickler freier entfalten und am Wettbewerb teilnehmen können. Ein gesunder Wettbewerb wiederum hätte zur Folge, dass die konkurrierenden Unternehmen kreativer werden und sich der Softwaremarkt generell weiter entwickelt. Neue Felder vom Mittelstand könnten erschlossen werden und verschiedene, mittelständische Unternehmen werden mehr Chancen erhalten, zu überleben oder sich (vielleicht auch nur in Nischen) durchsetzen. Die Mitbewerber erhalten leichteren Zugang zu den SAP Anwendern, beziehungsweise zur SAP Software, und könnten damit vielleicht neue Wettbewerbsvorteile entwickeln. Um es kurz zu sagen: die SAP Anwender wären nicht mehr fast ausschließlich an den Großkonzern gebunden. Anwender könnten dann SAP als Basis ihrer Unternehmenssoftware (ERP) einsetzen und zusätzlich auf alternative Lösungen bauen. Wäre das nicht zu begrüßen?
Was wären wir zum Beispiel ohne Microsoft Office, eines der bekanntesten Systeme für Büro und Verwaltung? Wie viel länger würde dann unsere Bearbeitung von Briefen, Rechenoperationen oder Präsentationen dauern? Müssten wir unsere Briefe wieder auf Schreibmaschine schreiben und mit der Post versenden, anstatt innerhalb von ein paar Minuten eine E-Mail zu verfassen?
Die Begriff Software existiert seit 1958 und wird auch Datenverarbeitungsprogramm genannt, das auf Hardwarekomponenten zum Einsatz gebracht wird. So ist beispielsweise eine DVD oder Bluray eine Software, die von einem Abspielgerät- einer Hardware - wiedergegeben wird. Meist ist die einfache Software auf Computern schon als Betriebsystem vorhanden, welches jedoch ergänzt und erweitert werden kann. Egal auf welchem Gebiet, überall gibt es die nötigen Entwicklungen und Programme zur Bearbeitung. Software gibt es als Betriebssystem und Gerätetreiber, die es erst möglich machen, die Hardware zu benutzen.
Standard-Software kann man überall käuflich erwerben. Freeware dagegen lässt sich kostenlos aus dem Internet herunterladen. Die Anwendungssoftware macht es möglich, Anwendungen wie Textverarbeitung zu nutzen. Sie verschleißt nicht durch häufige Nutzung und wird allgemein als im vorausgeleistete Arbeit bezeichnet. Diese darf nur unter Beachtung des Urheberrechtes kopiert oder weitergegeben werden.
In den 1950 er Jahren waren Software und Hardware noch miteinander verbunden. 20 Jahre später gab es die Neuheit durch eine Entscheidung der US-Regierung, dass IBM auf Rechnungen Software und Hardware trennen musste. Daraufhin folgten in den 1970er Jahren die Gründung von Firmen, die nur Software entwickelten oder mit dieser handelten, wie etwa Microsoft in den USA und SAP in Deutschland. Der Konzern SAP hat seinen Sitz in Walldorf und gilt als der größte europäische Softwarehersteller. Das Hauptaugenmerk der Aktiengesellschaft ist die Entwicklung von Software für Geschäftsprozesse von Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Buchführung, Einkauf, Vertrieb und Personalwesen. SAP ist der drittgrößte, unabhängiger Softwarelieferant der Welt und glänzt mit Niederlassungen in mehr als 50 Ländern und etwa 120 Tochtergesellschaften. Heute hat SAP über 100.000 Kunden und wird von etwa 12 Millionen Anwendern eingesetzt. Was viele der Anwender jedoch nicht
wissen: Software kann auch gebraucht erworben werden. Sie wurde dann bereits verwendet und die zugehörige Lizenz ist ausgeübt worden, was die Software erheblich günstiger werden lässt. Oftmals kann es sein, dass veraltete Versionen von den Herstellern nicht mehr angeboten werden und nur noch ein Kauf von gebrauchten Lizenzen möglich ist. Ein weiterer Vorteil von gebrauchter Software ist die Nachhaltigkeit. Man nutzt Ressourcen, die schon vorhanden sind. Der Nutzer vermeidet es somit, sich in den marktwirtschaftlichen Kreislauf des Neuerwerbs einzuklinken. Häufig haben Unternehmen Software übrig, die nicht mehr benötigt wird, sei es durch Insolvenz, Kürzung der Arbeitsplätze oder den Erwerb von neuen Programmen. Das Unternehmen kann die nicht mehr benötigten Lizenzen selbst verkaufen oder einem Händler überlassen, der diese wiederum anderen Unternehmen anbietet. So zählt auch die Firma Susensoftware zu den Gebrauchtsoftwarehändlern und handelt mit stiller Software. Dies sind hauptsächlich Produkte von SAP, die nicht mehr aktiv eingesetzt werden. Somit können die stillen Reserven zu aktiviert werden. Zu den Kunden gehören sowohl große international agierende Konzerne aus allen Branchen als auch größere, mittelständische Unternehmen.
Doch wie sieht der Markt auf diesem Gebiet momentan aus? Gebrauchtsoftwarehandel findet nicht nur über Händler, sondern auch im Privatleben statt. Der Markt gebrauchter Softwarelizenzen gedeiht, doch manchmal wird der Weiterverkauf in Herstellerverträgen untersagt oder eingeschränkt und somit der Handel stark behindert. Streitpunkt ist dabei, in welchem Ausmaß die Übertragung des Nutzungsrechtes erlaubt ist und ob es der Zustimmung des Urhebers bedarf. In rechtlichen Diskussionen wird davon ausgegangen, dass das Einverständnis des Herstellers nicht notwendig ist oder er zumindest seine Zustimmung nicht verweigern darf. Trotz allem gibt es auch in 2014 Verbote des Weiterverkaufs von Software oder bestimmte allgemeine Geschäftsbedingungen, die kartellrechtlich infrage gestellt werden. Länderübergreifend befassen sich Gerichte mit den Diskussionen um den Gebrauchtlizenzenhandel, denn Hersteller wie SAP oder Microsoft fürchten eine Verletzung ihrer Urheberrechte und versuchen den Handel zu behindern, um z.b. sinkende Umsätze zu vermeiden.
So gab es in 2013 auch etwas Aufhebens um die Klage der Firma susensoftware gegen die SAP Deutschland GmbH und Co. KG, die vor dem Landgericht Hamburg eingereicht wurde. Geschäftsführer Axel Susen beanstandete einige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareherstellers, die die Überlassung und Pflege von Standardsoftware betreffen und einen freien Wettbewerb verhindern. Die rechtlich bedenklichen AGBs sollten auf Rechtswidrigkeit und somit auch auf Unwirksamkeit geprüft werden, da sie laut Susensoftware den Weiterverkauf von Software verhindern und SAP eine marktbeherrschende Stellung sichern. Weiterhin wurden einige Klauseln zur Regelung der Softwarepflege von Axel Susen beanstandet. Am 25. Oktober 2013 wurde nun das vorläufige Urteil des Landgerichts Hamburg bekannt gegeben. Axel Susen bekommt in einigen Punkten Recht und die Anwender von SAP-Software dürften damit die gebrauchten Lizenzen künftig ohne Zustimmung des Konzerns weiterverkaufen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da SAP Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte. Dabei ging es konkret um zwei Klauseln, die besagen, das der Verkauf von Lizenzen oder der Zukauf von Software von SAP genehmigt werden muss. SAP müsste damit einige Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen und dürfte dann den Handel mit gebrauchter Software nicht weiter so behindern. Die Beanstandung der Klausel bezüglich der Softwarepflege wurde vom Landgericht jedoch zurückgewiesen. Wird das vorläufige Urteil bestätigt, so hätte dies eine große Wirkung auf den jetzt schon florierenden Markt des Handels mit gebrauchter Software.
Für Händler sollte es dann leichter werden, gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufzukaufen und an interessierte Kunden zu vermarkten. Doch nicht nur die Position der Händler würde sich verstärken, sondern auch Anwender werden davon profitieren, nicht mehr auf die direkte Zustimmung des Softwareherstellers angewiesen zu sein. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so wird es wohl zu mehr Wettbewerb auf dem Markt von Unternehmenssoftware kommen. Mit der jetzigen, quasi monopolistischen Stellung, ist es schließlich möglich, hohe Preise oder unerwartet strenge Bedingungen festzulegen. Die Anwender leben in einer gewissen Abhängigkeit von den Produkten und Serviceleistungen des Anbieters, da die nötigen Ausweichmöglichkeiten zu anderen Angeboten fehlen, sobald der Anwender eine Unternehmenssoftware eines Herstellers eingeführt hat. Dann ist ein Wechsel zu einer anderen Unternehmenssoftware wirtschaftlich und technisch nahezu unmöglich. Sobald marktbeherrschende Software-Konzerne mit einem neuem Wettbewerb arbeiten müssten, könnte es dazu kommen, dass sich andere Software-Entwickler freier entfalten und am Wettbewerb teilnehmen können. Ein gesunder Wettbewerb wiederum hätte zur Folge, dass die konkurrierenden Unternehmen kreativer werden und sich der Softwaremarkt generell weiter entwickelt. Neue Felder vom Mittelstand könnten erschlossen werden und verschiedene, mittelständische Unternehmen werden mehr Chancen erhalten, zu überleben oder sich (vielleicht auch nur in Nischen) durchsetzen. Die Mitbewerber erhalten leichteren Zugang zu den SAP Anwendern, beziehungsweise zur SAP Software, und könnten damit vielleicht neue Wettbewerbsvorteile entwickeln. Um es kurz zu sagen: die SAP Anwender wären nicht mehr fast ausschließlich an den Großkonzern gebunden. Anwender könnten dann SAP als Basis ihrer Unternehmenssoftware (ERP) einsetzen und zusätzlich auf alternative Lösungen bauen. Wäre das nicht zu begrüßen?