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Graphiker kann sein Logo als Referenz nutzen

Timo Schutt | 30.01.2014
Wenn ein Graphiker für einen Auftraggeber ein Logo erstellt, darf der Graphiker das Logo auf seine Webseite als „Referenz“ stellen. So jedenfalls hat nun das Landgericht Berlin entschieden.

In dem Fall stritten sich der Graphiker und sein Auftraggeber, der ihm die Nutzung als „Referenzlogo“ verbieten wollte. Hintergrund war, dass der Auftraggeber vom Graphiker die ausschließlichen Nutzungsrechte erhalten hatte – der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ist denn auch der Einzige, der dieses Recht nutzen darf. Anders bei den einfachen Rechten: Hier kann der Urheber das Recht an mehrere Nutzer vergeben.

Das Landgericht Berlin begründete die erlaubte Nutzung des Graphikers damit, dass es „geschäftsüblich“ sei, dass ein Graphiker sein Logo auf seiner Homepage werblich präsentiere, selbst dann, wenn er die ausschließlichen Rechte seinem Kunden eingeräumt hätte. Darüber hinaus hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass es in diesem Zusammenhang auch unproblematisch sei, wenn der Graphiker die Kundenbeziehung durch Veröffentlichung des Logos als Referenz überhaupt erst öffentlich mache.

Würde der Auftraggeber dies verhindern wollen, dann sollte er dies im Vorfeld mit dem Graphiker vereinbaren.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq