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eBay-Verkäufer darf Auktion beenden, wenn die Ware beschädigt ist

Timo Schutt | 29.01.2013
Nach einem Urteil des Landgerichts Bochum darf der Anbieter einer eBay-Auktion diese vor dem regulären Ende trotz bereits vorliegender Angebote beenden, wenn die Ware, die verkauft werden soll, nach Start der Auktion beschädigt wird.

In dem Fall hatte der Anbieter sein Auto bei eBay eingestellt. Erste Gebote gab es schon. Während der Auktion ging der Wagen kaputt. Der Verkäufer beendete die Auktion vorzeitig. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende klagte und wollte gegen sein Gebot den Wagen haben.

Sowohl das Amtsgericht in erster, als auch jetzt das Landgericht in zweiter Instanz wiesen die Klage ab.

Begründung: Schließlich hat der Höchstbietende ja auch ein Gewährleistungs- und evtl. sogar ein Rücktrittsrecht, wenn er eine beschädigte Ware erwirbt. Dann muss auch der Verkäufer die Möglichkeit haben den Verkauf vorher zu stoppen. Außerdem sehen die AGB von eBay die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung vor, wenn der Artikel nicht funktioniert oder ein Teil fehlt.

(LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, Aktenzeichen 9 S 166/12).

Anmerkung: Die Revision ist zugelassen wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht