Berufsunfähigkeitsversicherung: Klausel & Verweisung
Die Verweisung ist eine der wichtigsten Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wurde das Verweisungsrecht im Versicherungsvertrag verankert, kann die Versicherung Betroffene in andere Berufe verweisen, unabhängig von deren Qualifikation und der Bezahlung. Versicherte sollten daher Verträge wählen, bei denen auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Zudem, so die Stiftung Warentest, sollten Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss auf den Prognosezeitraum in der BU Versicherung, die rückwirkende Anerkennung der BU sowie die Zahlung der Rente von Beginn an beachten.
Die Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Unter der Verweisung versteht man, dass Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit von ihrem Versicherungsunternehmen in einen anderen Beruf, der trotz der körperlichen Einschränkungen noch ausgeübt werden kann, verwiesen werden können. Man spricht hier auch von abstrakter Verweisung.
So ist es beispielsweise möglich, Maurer oder Dachdecker mit gesundheitlichen Problemen als Baumarktberater einzusetzen, Krankenpfleger hingegen könnten in eine Bürotätigkeit vermittelt werden. Für Versicherungsnehmer ist eine solche BU Klausel in der Regel negativ, da die Versicherung die Zahlung der Rente oft mehrere Monate hinauszögern kann. Zudem wird nicht geprüft, ob es auf dem regionalen Arbeitsmarkt überhaupt derartige Angebote gibt.
Deutlich günstiger ist es, wenn im Versicherungsvertrag der Verzicht auf die abstrakte Verweisung vereinbart wurde. Die BU-Rente wird in diesem Fall ausgezahlt, wenn die Ausübung des aktuellen Berufs zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist. Eine Überprüfung, ob eine andere Tätigkeit grundsätzlich möglich wäre, erfolgt nicht. Beim Abschluss der BU-Versicherung ist allerdings darauf zu achten, dass einige Versicherungen erst ab einem bestimmten Alter auf die abstrakte Verweisung verzichten, etwa ab dem 50. Lebensjahr.
Weitere wichtige Klauseln und Bedingungen
Neben der Verweisung gibt es weitere wichtige Klauseln, die beim Abschluss einer BU-Versicherung überprüft werden sollten. Dies ist zum Beispiel der Prognosezeitraum, also der Zeitraum, den Betroffene laut ärztlichem Gutachten voraussichtlich berufsunfähig sind. Die Stiftung Warentest empfiehlt einen Prognosezeitraum von sechs Monaten, da dieser auch für Ärzte überschaubar ist. Längere Prognosezeiträume von einem oder gar zwei Jahren sind nur schwer zu überblicken. Zudem muss die Krankheit derart gravierend sein, dass die voraussichtliche Krankheitsdauer entsprechend lange angenommen wird.
Letztlich sollten Versicherungsnehmer auch die rückwirkende Anerkennung der BU sowie die rückwirkende Auszahlung der Rente überprüfen. Vielfach entwickelt sich eine Berufsunfähigkeit nämlich aus einer längeren Krankheit, die anfangs scheinbar harmlos erschien. Nur dann, wenn die Versicherung die BU auch rückwirkend anerkennt, kann die Rente von Beginn an gezahlt werden, um auch vorherige Ausgaben tragen zu können.
Auch eine Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll. So ist es doch möglich, einen günstigen Einstieg in die BU Versicherung zu erlangen, um später die Rentenhöhe den aktuellen Bedürfnissen anpassen zu können, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.
Die Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Unter der Verweisung versteht man, dass Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit von ihrem Versicherungsunternehmen in einen anderen Beruf, der trotz der körperlichen Einschränkungen noch ausgeübt werden kann, verwiesen werden können. Man spricht hier auch von abstrakter Verweisung.
So ist es beispielsweise möglich, Maurer oder Dachdecker mit gesundheitlichen Problemen als Baumarktberater einzusetzen, Krankenpfleger hingegen könnten in eine Bürotätigkeit vermittelt werden. Für Versicherungsnehmer ist eine solche BU Klausel in der Regel negativ, da die Versicherung die Zahlung der Rente oft mehrere Monate hinauszögern kann. Zudem wird nicht geprüft, ob es auf dem regionalen Arbeitsmarkt überhaupt derartige Angebote gibt.
Deutlich günstiger ist es, wenn im Versicherungsvertrag der Verzicht auf die abstrakte Verweisung vereinbart wurde. Die BU-Rente wird in diesem Fall ausgezahlt, wenn die Ausübung des aktuellen Berufs zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist. Eine Überprüfung, ob eine andere Tätigkeit grundsätzlich möglich wäre, erfolgt nicht. Beim Abschluss der BU-Versicherung ist allerdings darauf zu achten, dass einige Versicherungen erst ab einem bestimmten Alter auf die abstrakte Verweisung verzichten, etwa ab dem 50. Lebensjahr.
Weitere wichtige Klauseln und Bedingungen
Neben der Verweisung gibt es weitere wichtige Klauseln, die beim Abschluss einer BU-Versicherung überprüft werden sollten. Dies ist zum Beispiel der Prognosezeitraum, also der Zeitraum, den Betroffene laut ärztlichem Gutachten voraussichtlich berufsunfähig sind. Die Stiftung Warentest empfiehlt einen Prognosezeitraum von sechs Monaten, da dieser auch für Ärzte überschaubar ist. Längere Prognosezeiträume von einem oder gar zwei Jahren sind nur schwer zu überblicken. Zudem muss die Krankheit derart gravierend sein, dass die voraussichtliche Krankheitsdauer entsprechend lange angenommen wird.
Letztlich sollten Versicherungsnehmer auch die rückwirkende Anerkennung der BU sowie die rückwirkende Auszahlung der Rente überprüfen. Vielfach entwickelt sich eine Berufsunfähigkeit nämlich aus einer längeren Krankheit, die anfangs scheinbar harmlos erschien. Nur dann, wenn die Versicherung die BU auch rückwirkend anerkennt, kann die Rente von Beginn an gezahlt werden, um auch vorherige Ausgaben tragen zu können.
Auch eine Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll. So ist es doch möglich, einen günstigen Einstieg in die BU Versicherung zu erlangen, um später die Rentenhöhe den aktuellen Bedürfnissen anpassen zu können, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.