BU Versicherung von der Steuer absetzen
Eine größere Summe machen in der Steuererklärung die Beiträge für Versicherungen aus. Zusätzliche Lebens- und Rentenversicherungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung, Riester- und Rürup-Renten und auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können in gewissen Grenzen von der Steuer abgesetzt werden. Deshalb lohnt es sich, die Belege zu sammeln und dem Finanzamt in der persönlichen Steuererklärung vorzulegen. Das Verbraucherportal rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfaehigkeitsversicherungen-Test.DE zeigt, worauf zu achten ist.
Versicherungsbeiträge gelten als Sonderausgaben. Sie werden folglich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von der Steuer abgezogen. Das hat einen einfachen Hintergrund: Aufwendungen für die eigene Absicherung sind von der Steuer absetzbar. Dazu gehören auch Versicherungsbeiträge ganz zweifelsfrei.
Absetzbar sind Beiträge in Höhe von 1.500 Euro pro Person. Selbständige, die keinen Zuschuss eines Arbeitgebers zu ihrer Krankenversicherung erhalten, können bis zu 2.400 Euro abziehen. Zwar werden diese Höchstgrenzen üblicherweise schon durch die Beiträge zur Krankenversicherung überschritten, doch bis zum Jahr 2019 darf der Steuerpflichtige noch eine sogenannte Günstigerprüfung in Anspruch nehmen.
Bei der Günstigerprüfung wird geprüft, ob die Regelung vor der Rentenreform für den Steuerzahler günstiger ist oder die neue Regelung nach der Rentenreform. Die für den Steuerpflichtigen jeweils günstigere Form wird angewandt, wobei der Steuerpflichtige selbst hier nichts unternehmen muss. Die Günstigerprüfung wird automatisch vom Finanzamt durchgeführt. Gerade deshalb lohnt es sich wiederum, alle Versicherungsbeiträge, auch die zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Steuererklärung anzugeben.
Wenig sinnvoll ist es allerdings, die Berufsunfähigkeitsversicherung unter steuerlichen Gesichtspunkten auszuwählen. Letztlich ist der steuerliche Effekt aus der Absetzbarkeit einer einzelnen Versicherung zu vernachlässigen. Deshalb ist es weitaus vernünftiger, bei der Auswahl seiner BU-Versicherung auf eine solide Leistung bei vertretbaren Beiträgen abzustellen. Der steuerliche Effekt ist dann noch ein nettes Geschenk, das man gerne in Anspruch nimmt.
Der steuersenkende Effekt des Sonderausgabenabzugs ist übrigens denkbar einfach. Wie die Werbungskosten und die Außergewöhnlichen Belastungen senken die Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Mit dem zu versteuernden Einkommen reduziert sich auch die Steuerlast, die der Steuerpflichtige zu zahlen hat. Dass in einem Jahr zu viel an Steuer gezahlt wurde, wird deshalb erst zu Beginn des nächsten Jahres mit der Steuererklärung und den abzugsfähigen Beiträgen des Vorjahres deutlich.
Weitere Informationen rund um die Absetzbarkeit der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und ein BU Vergleich kann auf dem Portal Berufsunfaehigkeitsversicherungen-Vergleich.COM abgerufen werden.
Versicherungsbeiträge gelten als Sonderausgaben. Sie werden folglich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von der Steuer abgezogen. Das hat einen einfachen Hintergrund: Aufwendungen für die eigene Absicherung sind von der Steuer absetzbar. Dazu gehören auch Versicherungsbeiträge ganz zweifelsfrei.
Absetzbar sind Beiträge in Höhe von 1.500 Euro pro Person. Selbständige, die keinen Zuschuss eines Arbeitgebers zu ihrer Krankenversicherung erhalten, können bis zu 2.400 Euro abziehen. Zwar werden diese Höchstgrenzen üblicherweise schon durch die Beiträge zur Krankenversicherung überschritten, doch bis zum Jahr 2019 darf der Steuerpflichtige noch eine sogenannte Günstigerprüfung in Anspruch nehmen.
Bei der Günstigerprüfung wird geprüft, ob die Regelung vor der Rentenreform für den Steuerzahler günstiger ist oder die neue Regelung nach der Rentenreform. Die für den Steuerpflichtigen jeweils günstigere Form wird angewandt, wobei der Steuerpflichtige selbst hier nichts unternehmen muss. Die Günstigerprüfung wird automatisch vom Finanzamt durchgeführt. Gerade deshalb lohnt es sich wiederum, alle Versicherungsbeiträge, auch die zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Steuererklärung anzugeben.
Wenig sinnvoll ist es allerdings, die Berufsunfähigkeitsversicherung unter steuerlichen Gesichtspunkten auszuwählen. Letztlich ist der steuerliche Effekt aus der Absetzbarkeit einer einzelnen Versicherung zu vernachlässigen. Deshalb ist es weitaus vernünftiger, bei der Auswahl seiner BU-Versicherung auf eine solide Leistung bei vertretbaren Beiträgen abzustellen. Der steuerliche Effekt ist dann noch ein nettes Geschenk, das man gerne in Anspruch nimmt.
Der steuersenkende Effekt des Sonderausgabenabzugs ist übrigens denkbar einfach. Wie die Werbungskosten und die Außergewöhnlichen Belastungen senken die Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Mit dem zu versteuernden Einkommen reduziert sich auch die Steuerlast, die der Steuerpflichtige zu zahlen hat. Dass in einem Jahr zu viel an Steuer gezahlt wurde, wird deshalb erst zu Beginn des nächsten Jahres mit der Steuererklärung und den abzugsfähigen Beiträgen des Vorjahres deutlich.
Weitere Informationen rund um die Absetzbarkeit der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und ein BU Vergleich kann auf dem Portal Berufsunfaehigkeitsversicherungen-Vergleich.COM abgerufen werden.