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Neue Anlegerschutz-Gesetze: Stunde der Wahrheit für Vertriebssoftware der Banken

Zügige Anpassung der hauseigenen Prozesse sind voranzutreiben.
Die jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe zur Stärkung des Anlegerschutzes (AnFuG) samt Graumarktregulierung setzen die Banken unter Zugzwang. Demnach müssen Anleger beispielsweise ab dem 1. Juli 2011 mit einem kurzen, leicht verständlichen Dokument über die wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert werden. Basis für eine reibungslose Umsetzung der neuen Vorgaben durch die Finanzdienstleister bildet eine funktionstüchtige Finanzplanungssoftware. Die neuen Vorgaben werden damit zum Testfall für die Banksysteme. Das ist das Ergebnis einer Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.

Die Anbieter von Systemlösungen für Beratungsprozesse sind grundsätzlich auf neue regulatorische Vorgaben für den Anlegerschutz vorbereitet. Eine Markstudie der Financial Planning Software von Steria Mummert Consulting ergab bereits Ende 2009 eine vollständige Adaption neuer Dokumentationspflichten durch die Systemhäuser. Für die Banken kommt es jetzt darauf an, im Zusammenspiel mit dem Vertriebspersonal und ihren Dienstleistern eine zügige Anpassung der hauseigenen Prozesse sicherzustellen. Denn Beschwerden über die Anlageberatung können von den Kunden bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin angezeigt werden. Zudem wird die Behörde die neuen Produktinformationsblätter ab dem ersten Geltungstag des Gesetzes auf ihre Vergleichbarkeit prüfen.

„Bei der Umsetzung der neuen Anlegerschutzvorgaben sollten die Banken auf die Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter hinsichtlich fachlicher und insbesondere auch abwicklungsbezogener Aspekte achten“, sagt Tobias Keser, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. „Besonderes Augenmerk liegt zudem auf der ganzheitlichen technischen Integration der regulatorischen Anforderungen in den Beratungsprozess zur Steigerung der Qualität und Effizienz.“

Hintergrundinformationen
Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ergänzt das am 18. März 2011 vom Gesetzgeber verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Die jetzt vom Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Graumarktregulierung war ursprünglich bereits von dem Entwurf für dieses Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz umfasst. Aufgrund der großen Komplexität des Vorhabens hatte man sich bei der Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ jedoch für ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren entschieden. Eine Zustimmung des Bundesrates zum vorliegenden Gesetzentwurf ist nicht erforderlich.