Woran Sie seriösen Haustürvertrieb erkennen
Vertriebsart mit Tradition und persönlicher Note
Haustürbesuche haben eine lange Tradition im Vertrieb. Was früher der Messerschleifer war, sind heute häufig Unternehmen aus der Energie- und Telekommunikations- sowie der Lebensmittelbranche. Für Unternehmen bieten Hausbesuche die Möglichkeit, potenzielle Kunden und Kundinnen persönlich anzusprechen und Produkte oder Dienstleistungen vorzustellen und zu bewerben. Durch die persönliche Ansprache können Kundenbedürfnisse besser ermittelt und individuelle Lösungen angeboten werden. Verbrauchern und Verbraucherinnen steht zugleich ein unmittelbarer Ansprechpartner zur Verfügung. Im ländlichen Raum sorgen Lebensmittellieferanten nicht erst seit Corona für eine Versorgung der ländlichen Bevölkerung und im Glasfaserausbau fangen die Bagger erst ab einer Vorvermarktungsquote von 40 Prozent der Einwohner des relevanten Gebietes an zu graben – eine Quote, die nur über den Direktvertrieb erreicht werden kann.
Der Haustürvertrieb sticht in dieser Betrachtung vor allem aufgrund der Nähe zur Privatsphäre der potenziellen Vertragspartner und -partnerinnen hervor. Eine besondere Sensibilisierung der Verkäufer und Verkäuferinnen für die Besonderheiten dieses Vertriebsweges ist daher zwingend erforderlich.
Immer auf der sicheren Seite
Ein verantwortungsbewusster Verkäufer vermeidet Missverständnisse über den Zweck des Kontaktes. Er beachtet stets die Interessen des Verbrauchers oder der Verbraucherin und bricht Gespräche auf Wunsch dieser unverzüglich ab. Sollte es – etwa durch entsprechende Hinweise – gewünscht sein, sieht er von der Kontaktaufnahme vollständig ab. Kommt es zu einem Gespräch, stellt er sich ungefragt und wahrheitsgemäß mit Namen vor und nennt das Unternehmen, das er repräsentiert. Auf Wunsch bricht er ein begonnenes Gespräch sofort ab. Er respektiert die Privatsphäre des Gegenübers, was sich unter anderem darin äußert, dass er sich nicht aufdringlich verhält und die Ruhezeiten einhält. Ein Bedrängen oder gar Nötigungen oder betrügerische Handlungen können unlauter und in Einzelfällen sogar strafbewehrt sein. Verbraucher und Verbraucherinnen sind zudem über ihre gesetzlichen Rechte aufzuklären.
Verhaltensstandards für ein faires Marktverhalten
Diese Verhaltensregeln stellen einen wichtigen Bestandteil der Verhaltensstandards (1) des Direktvertriebs dar. Diesem Verhaltenskodex haben sich die Unternehmen des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland e. V. (BDD) (2) und ihre angeschlossenen Vertriebspartner und -partnerinnen verpflichtet. Der BDD bündelt die Interessen namhafter Unternehmen der Direktvertriebsbranche, von denen ein Teil auch im Haustürvertrieb tätig ist. Die Standards gewährleisten einen reibungslosen Haustürvertrieb, der ein Schutzniveau erreicht, das über die gesetzlichen Vorschriften hinausreicht. Über das gesetzliche vierzehntägige Widerrufsrecht hinaus steht Verbrauchern und Verbraucherinnen danach auch dann ein Widerrufsrecht zu, wenn die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt. Die Beweislastumkehr für mangelhafte Ware wird zudem – in Erweiterung des § 477 BGB (3) – auf zwei statt nur ein Jahr ausgeweitet. Der Verband kooperiert außerdem mit der Universalschlichtungsstelle (4) des Bundes und fördert somit aktiv die einvernehmliche Übereinkunft bei Verbraucherbeschwerden. Kontrolliert werden die Unternehmen von einer unabhängigen Kontrollkommission (5), die turnusmäßig die Mitgliedsunternehmen überprüft. Potenzielle Mitglieder werden bereits vor ihrer Aufnahme im Detail von dieser Kommission geprüft, die sich aus namhaften Wettbewerbsrechtlern zusammensetzt.
Diese Beispiele zeigen, dass seriöser Haustürvertrieb die Regel ist und von der Mehrheit der Marktteilnehmer auch gewollt ist. Es ist wichtig, dass Unternehmen und ihre Vertriebspartner und -partnerinnen ihre Verantwortung gegenüber den Verbrauchern du Verbraucherinnen ernst nehmen und sich an die geltenden Regeln und Standards halten. Auf diese Weise kann der Haustürvertrieb seine positiven Aspekte voll ausspielen und gleichzeitig das Vertrauen der Kunden und Kundinnen gewinnen und erhalten. Verbrauchern und Verbraucherinnen steht zudem in Gestalt des vierzehntägigen Widerrufsrechts ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie sich von an der Haustür geschlossenen Verträgen ohne Angabe von Gründen wieder lösen können. Empfehlenswert ist es zudem, sich die Reisegewerbekarte des Vertriebspartners oder der Vertriebspartnerin zeigen zu lassen. Für jeden, der als Selbständiger Haustürgeschäfte betreibt, ist die Reisegewerbekarte die behördliche Erlaubnis zur Durchführung von Hausbesuchen. Im Genehmigungsverfahren wird auch die persönliche Zuverlässigkeit abgefragt. Die Erteilung erfolgt nur bei Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Mithin stellt auch diese behördliche Voraussetzung einen weiteren Schritt bei der Gewährleistung der guten Qualität der Haustürbesuche dar.
Befragung zeigt: Hohe Anzahl an Vertragsabschlüssen bei vergleichsweise geringer Beschwerdequote
Nicht zuletzt die hohe Zahl an im Haustürgeschäft abgeschlossenen Vertragsabschlüssen und die im Vergleich mit anderen Vertriebsformen geringe Beschwerdequote zeigt die große Akzeptanz dieses Vertriebsweges. Gemeinsam mit dem BREKO-Verband (6) hat der BDD eine Umfrage zu den Abschlüssen im Bereich der unbestellten Hausbesuche bei 39 Energie- und Telekommunikationsunternehmen im Bereich des Glasfaserausbaus und der TV-Verträge durchgeführt. Diese belegt noch einmal, den starken Zuwachs an Abschlüssen im Jahr 2023. Von Januar bis Dezember 2022 kam es zu 1.731.827 Vertragsabschlüsse aufgrund unbestellter Hausbesuche. Diese Zahl erhöhte sich von Januar bis Oktober 2023 auf 1.954.026 Vertragsabschlüsse aufgrund unbestellter Hausbesuche. Orientiert man sich an den bei den Verbraucherzentralen eingegangenen circa 6.200 Beschwerden, ergibt sich zugleich eine Beschwerdequote von lediglich 0,3 Prozent für das Jahr 2023. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen des BDD: Bei über 7 Millionen Bestellungen pro Jahr erhält der BDD durchschnittlich nur drei Schlichtungsanträge jährlich. Keiner davon betraf den unbestellten Vertreterbesuch. Bei den BDD-Mitgliedsunternehmen beträgt die Widerrufsquote unter 2 Prozent, was auch für die Seriosität dieser Vertriebsform spricht.
Links:
1 https://direktvertrieb.de/media/downloads/Verhaltensstandards_2023_Online_2023-08-29-120849_nzzk.pdf
2 https://direktvertrieb.de/de/verband
3 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
4 https://www.universalschlichtungsstelle.de/
5 https://direktvertrieb.de/de/kontrollkomission
6 https://www.brekoverband.de/